: Mahler darf nicht Anwalt werden
■ Berliner Justizsenator lehnte Wiederzulassung trotz Befürwortung von seiten der Anwaltskammer ab / Lebenslängliches Berufsverbot? / Mahler will Ehrengerichtshof anrufen
Berlin (taz) - Nicht ganz überraschend kam für Horst Mahler der Ablehnungsbescheid des Berliner Justizsenators Scholz auf seine Wiederzulassung als Anwalt. Mahler, der wegen Beteiligung an verschiedenen Banküberfällen und der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader Anfang der 70er Jahre zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, will seine Wiederzulassung trotz dieser Ablehnung weiterverfolgen. Es sei ein prinzipielles Problem, wie in dieser Gesellschaft Schuld und Strafe gesehen werde. Der ehemalige Anwalt fragt nach dieser Entscheidung, ob Strafe nach dem hiesigen Rechtsverständnis denn lebenslängliche Vernichtung der gesellschaftlichen Existenz bedeute. Er sieht die Entscheidung des Justizsenators im wesentlichen vor dem politischen Hintergrund Berlins. Seiner Einschätzung nach ist „das Ganze noch eine zu nahe Geschichte“, und somit würden sich nicht immer hundertprozentig rechtliche Gesichtspunkte bei solchen Entscheidungen durchsetzen. Für ihn sei der Ausgangspunkt, daß die Anwaltskammer seine Wiederzulassung befürwortet habe und die gesetzlichen formalen Kriterien in seinem Fall erfüllt seien. Darüber hinaus gebe es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach lebenslängliches Berufsverbot verfassungswidrig sei. Mahler will jetzt den Berliner Ehrengerichtshof anrufen. Gegen dessen Entscheidung könne man dann den Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof anrufen. Da bleibt nur ein Zitat aus der jüngsten Rede des Bundespräsidenten auf dem Juristentag, der forderte, daß die Gesellschaft und der Strafvollzug die Person eines Täters nicht aufgeben dürfen und daß jeder den Anspruch auf unsere Hilfe habe. Er fügte ausdrücklich hinzu, daß dies „auch für terroristische Straftäter gelte“. Mtm
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