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Männer dürfen nicht benachteiligt werden

Kassel (ap) - Auch Männer dürfen im Arbeitsleben nicht benachteiligt werden. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat am Dienstag in mehreren Modellprozessen entschieden, daß auch eine Benachteiligung von Männern gegenüber Frauen gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlung verstößt. Deshalb dürfen nach dem höchstrichterlichen Entscheid Arbeitgeber den Witwern ihrer Arbeitnehmerinnen eine betriebliche Rente nicht verweigern, wenn sie nach dem Tode ihrer Arbeitnehmer den Frauen eine betriebliche Witwenrente gewähren. (Az: BAG 3 AZR 793/87 sowie 575/88)

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