: Männer dürfen nicht benachteiligt werden
Kassel (ap) - Auch Männer dürfen im Arbeitsleben nicht benachteiligt werden. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat am Dienstag in mehreren Modellprozessen entschieden, daß auch eine Benachteiligung von Männern gegenüber Frauen gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlung verstößt. Deshalb dürfen nach dem höchstrichterlichen Entscheid Arbeitgeber den Witwern ihrer Arbeitnehmerinnen eine betriebliche Rente nicht verweigern, wenn sie nach dem Tode ihrer Arbeitnehmer den Frauen eine betriebliche Witwenrente gewähren. (Az: BAG 3 AZR 793/87 sowie 575/88)
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen