■ Sexualstrafrecht: Lücken schließen
Bonn (dpa) – Die Bundesregierung will zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen Lücken im Strafrecht schließen. Das kündigte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesjustizminister, Reinhard Göhner (CDU), auf eine parlamentarischen Anfrage der FDP-Abgeordneten Uta Würfel an. So sollen zum Beispiel Fälle sexueller Übergriffe von Therapeuten gegenüber ihren Patientinnen im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen besser erfaßt werden. Betroffen seien auch Fälle, in denen der Täter das Einverständnis des Opfers zu sexuellen Handlungen durch falsche Angaben erschleiche, etwa durch die Behauptung, er sei Krankenpfleger und müsse an dem Opfer Untersuchungen vornehmen. Zugleich werde auch geprüft, künftig im Rahmen des Beleidigungstatbestandes Fälle zu erfassen, in denen das Opfer mit Hilfe einer Videokamera heimlich in intimen Situationen beobachtet werde.
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