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Lübecker Brandstiftungsprozeß

Am 16. September begann vor dem Lübecker Landgericht der Prozeß gegen den Libanesen Safwan Eid. Er wird angeklagt, mit unbekannten anderen das Feuer im Flüchtlingsheim — wo er selbst lebte — in der Lübecker Hafenstraße gelegt zu haben. Zehn Hausbewohner kamen bei der Katastrophe ums Leben. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage vorwiegend auf die Aussage eines Sanitäters, der den am Ohr verletzten Eid im Rettungsbus mit den Worten „Wir war'n 's“ gehört haben will.

Die Verteidigung Eids meint hingegen, daß ihr Mandant an die Seite der Nebenkläger gehöre — Polizei und Staatsanwaltschaft hätten einseitig und rassistisch ermittelt. Vier Jugendliche aus der mecklenburgischen Neonaziszene, die in der Brandnacht in der Nähe des Heims waren, hätten vermutlich das Feuer gelegt. Nach 18 Verhandlungstagen resümierte Richter Rolf Wilcken, daß die bisherigen Zeugenvernehmungen die Tat wenig erhellt hätten: „Wir warten auf die Gutachter.“ Tatsächlich ließ sich die Grevesmühlener Spur nicht erhärten — im Gegenteil: Die Alibis der vier Männer wurden bestätigt. Die Anklage konnte bislang nicht erschüttert werden. Das Verfahren dauert mindestens bis Ende März.