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Loveparade-Katastrophe in DuisburgVerfahren muss eröffnet werden

Lange sah es so aus, als würde es nach der Katastrophe bei der Loveparade mit 21 Toten kein Strafverfahren geben. Jetzt droht zehn Angeklagten die Verurteilung.

Die Treppe, über die so viele der Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg entkommen wollten, hat sich ins kollektive Gedächtnis gebrannt Foto: dpa

Düsseldorf afp | Das Strafverfahren zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Juli 2010 in Duisburg muss nun doch eröffnet werden. Dies entschied das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Montag nach Beschwerden der Staatsanwaltschaft und von Opferanwälten.

Das Landgericht Duisburg hatte im April 2016 ein Verfahren gegen die zehn Angeklagten abgelehnt, weil die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mit den vorgelegten Beweismitteln angeblich nicht erhärtet werden könnten.

Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und hunderte weitere verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters.

Das OLG hält nun im Gegensatz zum Landgericht eine Verurteilung der Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung im Amt „für hinreichend wahrscheinlich“. Dem OLG zufolge „drängt es sich nach dem Ermittlungsergebnis auf“, dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Pflichtverletzungen die Ursache für den Tod oder die Verletzungen der Loveparade-Besucher waren. Den Termin für die Hauptverhandlung muss nun das Landgericht Duisburg festlegen.

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1 Kommentar

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  • Die Staatsanwaltschaft betreibt ein falsches Spiel.

    An den tatsächlich Verantwortlichen, u.a. in mehrfacher Hinsicht in den Reihen der Polizei!, wurde von Anfang an vorbeiermittelt und statt dessen Bauernopfer aufgebaut.

    Es war daher konsequent, dass das Landgericht ein Verfahren gegen DIESE Menschen ablehnte.

    Nicht das erste Mal, dass mit derlei Machenschaften in der Justiz Verfahren gegen Staats-Verantwortliche so lange verzögert werden, bis die Verjährung einsetzt.