: Lohnnachzahlung bei unrechter Kündigung
Kassel (AP) – Zu Unrecht entlassene Arbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch dann Lohnfortzahlung beanspruchen, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung ablehnt. Der Arbeitgeber kommt nach dem Urteil dann in Annahmeverzug und muß auch ohne Arbeitsleistung Lohn zahlen, wenn die Beschäftigten weiterhin arbeitsbereit sind. Die Arbeitnehmer müssen sich allerdings das Arbeitslosengeld anrechnen lassen, was sie für die gleiche Zeit bekommen haben (Az.: 2 AZR 372/96).
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