Leutheusser-Schnarrenberger gegen Schaar: Miniüberwachung abgelehnt
Die Justizministerin und die Grünen wehren sich gegen die Idee des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar, Internetdaten zwei Wochen lang zu speichern.
BERLIN taz | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bleibt kompromisslos. Sie sei weiter gegen jede Form der anlasslosen Speicherung von Internet-Verbindungsdaten, sagte am Sonntag ein Sprecher zur taz. Damit lehnt sie implizit auch den jüngsten Vorschlag des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar (Grüne) ab. Er hatte eine zweiwöchige "kleine" Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie fordert mindestens sechs Monate.
Am Wochenende bekam Schaar auch heftigen Gegenwind aus seiner eigenen Partei. Der zuständige Abgeordnete Konstantin von Notz warnte auf dem netzpolitischen Kongress der Grünen vor einem "Dammbruch". Und Vorstandsmitglied Malte Spitz erklärte: "Wir Grüne treten für ein Ende der Vorratsdatenspeicherung ein, für uns geht es nicht um das Wie, sondern um das Ob." Eine Verkürzung der Speicherzeit reduziere zwar die Datenmenge, öffne aber weiterhin Tür und Tor für massenhafte Überwachung.
Schaar antwortete in seinem Blog: "Eine Bewegung, die nicht in der Lage ist, auf Gegenargumente einzugehen, läuft Gefahr, sich sektenähnlich zu verhärten." Das von Leutheusser-Schnarrenberger und den Grünen befürwortete anlassbezogene "Quick Freeze"-Verfahren werde von der Polizei "nachvollziehbar" kritisiert, weil man nur solche Daten einfrieren könne, die auch vorhanden seien. "Und das sind im Zeitalter von Flatrates immer weniger", schreibt er. Immerhin wurde Schaars Vorstoß Anfang November bei der jüngsten Konferenz der Datenschutzbeauftragten von vielen Kollegen unterstützt.
Und das Bundesinnenministerium? "Die Justizministerin soll endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die entstandenen Sicherheitslücken schließt", sagte ein Sprecher der taz. Darüber könne man dann diskutieren, nicht über sonstige Vorschläge. Leutheusser-Schnarrenberger will erst einen Entwurf vorlegen, wenn klar ist, ob und wie die EU ihre Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verändert.
Die Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird sich aber noch lange hinziehen. Etwa im März will die EU-Kommission einen Evaluationsbericht vorlegen, heißt es in Kommissionskreisen. Ein Vorschlag zur Änderung der Richtlinie dürfte dann Ende 2011 vorliegen. Und damit begännen erst die Verhandlungen von Ministerrat und EU-Parlament.
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 gibt es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Bis dahin mussten alle Telefon- und Internetverbindungsdaten von den Providern ein halbes Jahr festgehalten werden. Karlsruhe verlangte eine bessere Sicherung der Daten gegen Missbrauch.
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