„Letzte Verteidigungswelle“ vor Gericht: Terrorprozess hinter verschlossenen Türen
In Hamburg stehen acht Jugendliche vor Gericht, denen rechter Terror vorgeworfen wird. Die Vorwürfe werden nun aber ohne Öffentlichkeit verhandelt.
Jason R. trägt jetzt die Haare schulterlang, sitzt im roten Pullover auf der Anklagebank. Fotos von früher zeigen ihn dagegen noch kahlgeschoren, in Bomberjacke und Springerstiefeln mit weißen Schnürsenkeln. Auch andere Angeklagte sitzen am Donnerstag im weißen Hemd oder mit zurückgekämmten Haaren im Saal 237 des Oberlandesgerichts Hamburg. Nur einer trägt noch Glatze, seine Arme zieren Tattoos, er winkt lächelnd ins Publikum.
Hinter den acht Angeklagten sitzen auch zwei Elternpaare und mehrere Mütter, blicken konsterniert. Denn die Beschuldigten sind fast alle noch Jugendliche, der jüngste erst 15 Jahre alt, der älteste 22 Jahre. Bis vor einem Jahr saßen sie noch in ihren Kinderzimmern in Altdöbern, Neubukow oder Wismar.
Der Vorwurf im Hamburger Gericht lautet nun aber: Bildung einer terroristischen Vereinigung, der „Letzten Verteidigungswelle“ (LVW), sowie versuchter Mord oder Verabredung zum Mord. Und den Jugendlichen sitzt die Bundesanwaltschaft gegenüber, die höchste Ermittlungsbehörde des Landes. Noch nie war eine Terrorgruppe, die die Bundesanwaltschaft anklagte, so jung.
Die LVW ist eine der Gruppen sehr junger Rechtsextremer, die vor zwei Jahren plötzlich bundesweit auftauchten, zuerst auf Tiktok oder Instagram, mit Namen wie „Deutsche Jugend voran“ oder „Jung&Stark“. Die LVW fiel dabei mit der größten Gewalt auf. In Hamburg wird nun verhandelt, weil zwei der beschuldigten Anführer, Jason R. und Benjamin H., 16 und 19 Jahre alt, aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, es dort aber keine Staatsschutzsenate für das Verfahren gab. Vor dem Gericht demonstriert am Morgen die Antifa mit einer kleinen Kundgebung gegen rechten Terror.
Mit gesenkten Köpfen vor Gericht
Die Angeklagten posierten in ihren Videos noch selbstbewusst mit Hitlergruß oder filmten sich, wie sie vermeintliche Pädophile verprügelten. In Chats tönten sie, Linke oder Migranten jagen und töten zu wollen, bis zum Ende zu kämpfen, irgendwann werde man mit Hakenkreuzfahnen in Berlin aufmarschieren. Nun aber sitzen die Jugendlichen mit gesenkten Köpfen im Gericht, tragen dort artig ihre Personalien vor. Bis auf den jüngsten Angeklagten kommen alle aus der Haft.
Dann verliest Oberstaatsanwalt Stefan Biehl für die Bundesanwaltschaft die Anklage. Über eine Stunde dauert das, so viele Vorwürfe sind es. Biel betont, wie die Gruppe eine „ausgeprägte Abneigung“ gegen Linke, Migranten und Queere einte, wie sie eine „fremdenfeindliche Stimmung“ anfachen wollte, wie sie mit Anschlägen auf einen Zusammenbruch der Bundesrepublik hofften – und dabei auch den Tod von Menschen in Kauf nahmen. Die Angeklagten verfolgen das regungslos, lesen teils in Akten mit. Als Biel vorträgt, dass der jüngste Angeklagte zuständig für die „Gestapo“ in der Gruppe war, schüttelt eine Angehörige im Publikum fassungslos den Kopf.
Im April 2024 soll sich die LVW in einer gleichnamigen Whatsapp-Chatgruppe gegründet haben, die zwischenzeitlich bis zu 130 Mitglieder zählte. Immer weiter wurde sich dort aufgeputscht – und dann auch zur Tat geschritten. Schon im August 2024 sollen zwei Mitglieder in Thüringen einen jungen Mann verprügelt und ihn als „pädophile Sau“ beschimpft haben – eine sogenannte „Pädo-Hunting“-Aktion. Vier weitere solcher Angriffe folgten.
Im Oktober 2024 dann sollen der Brandenburger Lenny M. und ein Mitangeklagter, beide damals 15 Jahre alt, in Altdöbern ein Kulturhaus niedergebrannt haben, weil dieses angeblich von Linken übernommen wurde. Im gleichen Gebäudekomplex schlief die Betreiberfamilie, die sich rechtzeitig retten konnte. Ein Sachschaden von 550.000 Euro entstand. Diese Tat wertet die Anklage als versuchten Mord. Genauso wie einen Angriff zweier anderer Angeklagter auf eine Geflüchtetenunterkunft im Thüringer Schmölln wenig später. Mit einer Feuerwerksbatterie schossen sie auf ein eingeschlagenes Fenster, hinter dem ein Bewohner stand. Ein Brand entstand nicht.
Hoffen auf „Signalwirkung“
Und ein weiterer Angriff, auf eine Geflüchtetenunterkunft im Brandenburger Senftenberg, soll schon bevorgestanden haben. Zuvor aber hatte eine RTL-Journalistin, die undercover in die Gruppe eingeschleust worden war, die Polizei informiert. Darauf folgten ab Februar 2025 die Festnahmen der Beschuldigten.
Im Prozess beantragen nach der Anklageverlesung gleich drei Verteidiger, die Öffentlichkeit im Prozess auszuschließen. Ihre Angeklagten seien noch jugendlich, es drohe eine Stigmatisierung, der Erziehungsgedanke müsse Vorrang haben. Die Bundesanwaltschaft und der Opferanwalt widersprechen: Das öffentliche Interesse sei wegen der schweren Terrorvorwürfe berechtigt groß und die Angeklagten hätten sich mit ihrer Gruppe selbst in die Öffentlichkeit begeben.
Aber der Senat braucht nur eine kurze Beratungszeit, dann entscheidet er: Der Prozess wird wegen des jungen Alters der Angeklagten ohne Öffentlichkeit verhandelt. Erst zum Urteil ist diese wieder zugelassen.
Stephan Martin, der Anwalt der in Altdöbern angegriffenen Betreiber des Kulturhauses, sagt der taz, die Familie wünsche sich vom Prozess „durchaus eine Signalwirkung“. Es müsse deutlich werden, wie die Radikalisierungen in den Familien abliefen. Und dass Kultur, Bildung und Beratung gerade auf dem Land nicht gekürzt werden dürften. Gleichzeitig sei die Erwartung der Familie gering, dass der Prozess an ihrer Situation etwas ändern wird, so Martin. Die Familie hatte Altdöbern nach dem Brandanschlag verlassen, auch weil die Gemeinde den Pachtvertrag mit ihnen gekündigt hatte.
Videos einiger Taten liegen vor
Von den Angeklagten soll sich einer, Lenny M., inzwischen in einem Aussteigerprogramm befinden. Andere sollen dagegen noch in der Haft mit rechtsextremen Äußerungen oder Kritzeleien aufgefallen sein, einer soll von dort in einem Brief geschrieben haben, er werde seine Gesinnung „niemals ändern“.
Im Prozess dürfte nun zumindest der jüngste Angeklagte aussagen – er tat es auch schon in den Ermittlungen. Viel abzustreiten gibt es für ihn und die anderen aber auch nicht: Der Bundesanwaltschaft sollen mehrere Chats mit Gewaltaufrufen und auch Videos einiger der Taten vorliegen. Den Angeklagten drohen nun Jugendstrafen bis zu zehn Jahren Haft. Angesetzt sind Prozesstermine bis Mai.
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