Lesbische Mitarbeiterin in Elternzeit: Kirche darf Erzieherin nicht kündigen
Die Moralvorstellungen einer lesbischen Erzieherin verstoßen gegen die der Katholischen Kirche. Rauswerfen darf sie die Frau während ihrer Elternzeit jedoch nicht, entschied jetzt ein Gericht.
AUGSBURG dpa | Die katholische Kirche darf nach einem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts eine lesbische Kindergarten-Leiterin nicht während der Elternzeit kündigen. Spätestens nach Ablauf der Elternzeit ist der Rauswurf der 39-Jährigen aber wohl unvermeidlich – ihre Homosexualität verstößt gegen die Moralvorstellungen der Kirche.
Das Gericht erklärte am Dienstag, die Kirche habe sehr wohl das Recht, jemanden zu kündigen, der gegen religiöse Glaubenssätze verstoße. Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln. „So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar“, sagte Richter Ivo Moll. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Elternzeit-Schutzbestimmungen außer Kraft zu setzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm hatte ihre sexuelle Orientierung jahrelang geheim gehalten. Nach der Geburt ihres Kindes habe sie das ändern wollen, sagte die Erzieherin. Sie informierte ihren kirchlichen Arbeitgeber, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingegangen sei. „Ich wollte es sagen, um dieser Geheimnistuerei, dieser Lügerei, ein Ende zu setzen.“
Die Kirche sah in der Homosexualität einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß und wollte die 39-Jährige sofort hinauswerfen – trotz Elternzeit. Weil für Mütter in dieser Zeit aber besondere Schutzbestimmungen gelten, musste das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen. Doch die Behörde weigerte sich. Die Pfarrkirchenstiftung zog deshalb gegen den Freistaat Bayern vor Gericht.
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