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Leistungsschutzrecht beschlossenABM für Rechtsanwälte

Der Bundestag hat das umstrittene Leistungsschutzrecht beschlossen. Eine unklare Formulierung dürfte die Gerichte beschäftigen und kleine Verlage schwächen.

Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei der LSR-Debatte im Bundestag. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Internet-Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren wie Google-News verpflichtet werden, für die Übernahme von Textpassagen die Erlaubnis bei den Verlagen einzuholen und gegebenenfalls dafür zu zahlen.

Der Gesetzentwurf war zwei Tage vor der Abstimmung von der schwarz-gelben Koalition noch leicht entschärft worden. Demnach sollen einzelne Wörter und „kleinste Textausschnitte“ weiterhin kostenlos und lizenzfrei genutzt werden dürfen. Eine konkrete Zeichenzahl wird in dem Gesetz nicht genannt, daher werden wahrscheinlich Gerichte entscheiden müssen, was unter „kleinsten Textausschnitten" zu verstehen ist.

Die Opposition im Bundestag sieht Unklarheiten im Gesetzestext und befürchtet bereits eine Klagewelle. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann bezeichnete das Leistungsschutzrecht als „Arbeitsbeschafftungsprogramm für Rechtsanwälte“. Aus Sicht der Grünen werden sich nur große Unternehmen auf mehrjährige Rechtsstreits einlassen. Kleinere Firmen müssen entweder an die Verlage zahlen oder auf einige Angebote verzichten.

„Damit machen Sie eine Marktbereinigung zu Gunsten von Google“, warf der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, der Koalition vor. Die stellvertretende Linken-Fraktionvorsitzende Petra Sitte sagte, das Leistungsschutzrecht diene „allein großen Pressekonzernen“. Kleine Unternehmen würden geschwächt.

293 Abgeordnete dafür

Union und Liberale verteidigten die Formulierung der „kleinsten Textausschnitte“ im Gesetz. „Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist im Urheberrecht eine völlig gängige Sache“, sagte der FDP-Rechtspolitiker Manuel Höferlin. Er verwies auf das Recht der Datenbankhersteller, einen „wesentlichen Teil der Datenbank“ zu vervielfältigen. Im Gesetz sei dieser Begriff nicht weiter präzisiert, dennoch habe es keine Klagewelle gegeben.

Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Günter Krings betonte in der Debatte, dass auch Textschnipsel, sogenannte Snippets, unter das Leistungsschutzrecht fallen, „wenn sie über die Überschrift und einige Wörter hinausgehen“. Sein Fraktionskollege Thomas Silberhorn sagte, es komme nicht auf die genaue Textlänge an, sondern es gehe um die Frage, ob „eine verlagstypische Leistung anderer Anbieter genutzt“ werde.

Für das Gesetz stimmten am Freitagvormittag in namentlicher Abstimmung 293 von 539 Abgeordneten, 243 waren dagegen, drei enthielten sich. Zu Beginn der Debatte hatten die Grünen vergeblich versucht, das Leistungsschutzrecht von der Tagesordnung des Bundestages zu nehmen, weil sie in dem Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Opposition verletzt sahen.

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8 Kommentare

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  • P
    Paul

    @Kassandrix

    Nach dem beschlossenen Entwurf dürfte sich, wenn ich das richtig verstehe, für unkommerzielle Blogger nichts ändern:

     

    "(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die In- halte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend."

     

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711470.pdf

  • K
    Kassandrix

    Der Beitrag bringt es fast auf den Punkt. Leider fehlen ein paar Zahlen. Was kommt denn so auf den Blogger finanziell zu? In der ersten Instanz? Streitwert z.B. 5.000,- € (eher wohl mehr). 1.800,- € für Anwalt, Schriftsatz, Gebühren. Sollte das Gericht es darauf anlegen, der Blog wäre so ein "linkes Ding", dann, Unabhängigkeit hin oder her, höchstrichterliche Klärung in den nächsten Instanzen, insbesondere OLG, herbeizuführen, ja dann wirds wohl finanziell sehr eng. Dauer dieser Lebensphase: 2 Jahre mindestens. Fröhliches Durchhalten. Und wer glaubt, im Bundestag würden nur Naivlinge sitzen, dem empfehle ich auf bundestag.de sich mal über die Berufsverteilungen zu informieren. Das ist ein Juristenparlament. Und in dem federführenden Bundestagsausschuss wäre ein Nichtjurist eine komische Figur. ABM-Projekt für Juristen. Verkommener kann diese Art der Demokratie nicht sein. Es ist alles wurscht, in diesem Raumschiff mit Dauerparty in Berlin!

  • ML
    Minou Lefebre

    Was unter dem Namen „Leistungsschutzrecht“ zirkuliert, schützt keine Leistungen, sondern verlängert im maßgeblich die Ausbeutung der Produzenten dieser Leistungen. Nicht die Verleger haben etwas erbracht, was nun zu „schützen“ wäre. Sie haben sich lediglich fremde Leistungen, sei es die der AutorInnen, oder der Onlineredakteure im Verlag selber, angeeignet, um aus diesen Profit zu schlagen. Während sich also Presseverleger und Suchmaschinenbetreiber um die Anteile am Kuchen fremder Bäcker bekriegen, stehen die UrheberInnen der Arbeit im Schatten der Diskussion. Der Vorwurf der Presseverlage, andere dürften sich nicht an den Leistungen anderer vergreifen, ist eigentlich ein Boomerang. Denn die Verlage tun nichts anderes.Minou Lefebre

  • W
    Wüstenratte

    Das wäre dann wiedermal ein Angriff auf die Pressefreiheit in Form eines Anwaltslobbygesetzes!

  • AB
    Arne Babenhauserheide

    Wird Zeit, dass wir Schwarz-Gelb abwählen und dafür sorgen, dass etwas weniger Schwarz-Geld die Gesetze macht…

     

    Glücklicherweise lassen sich Gesetze auch wieder zurücknehmen.

     

    Das wär doch ein Wahlkampfthema: Wenn wir gewählt werden, heben wir das LSR wieder auf.

  • P
    Peter

    Es wäre interessant zu wissen, wer von denen, die dem Gesetz zugestimmt haben, von Beruf Anwalt ist. Es wäre nicht das erste Mal, daß ein Gesetz verabschiedet wird, das den Anwälten lukrative Aufträge verschafft.

  • N
    neubau

    Das ist nicht weniger als ein Angriff auf die Pressefreiheit. Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz - wie so viele zuvor - vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden kann.

     

    Schwarz-gelbe Politik nützt vielen - nur die Bürger sind nicht dabei!

  • T
    Torsten

    Wird Zeit, dass Google seinen News-Service abschaltet und und für die Verlage als kostenpflichtigen Service anbietet.