■ TIERHALTUNG: Leierkastenmann muß Affen im Käfig halten
Berlin. Ein Berliner Leierkastenmann muß seine drei Affen in einem Käfig halten. Das Verwaltungsgericht wies eine Klage des Mannes zurück, dem vom Bezirksamt verboten worden war, seine elf, sechs und zweieinhalb Jahre alten Java-Affen frei herumlaufen zu lassen. In der gestern veröffentlichten Entscheidung hieß es, von den Tieren gehe eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Nachdem die Affen 1989 während eines Auftrittes des Mannes Zuschauer gebissen hatten, hatte das Bezirksamt Leinenzwang angeordnet. Trotzdem ließ der Besitzer seine Tiere weiterhin frei herumlaufen, bis sie erneut Passanten bissen. Da die Affen nicht an der Leine gehalten würden, stelle der Käfigzwang ein »geeignetes, zweckmäßiges und verhältnismäßiges Mittel dar«, befand das Gericht.
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