Leichte Sprache | Kurz: Werbung für Schwangerschafts-Abbrüche
Eine Ärztin hat im Internet über Schwangerschafts-Abbrüche informiert. Ein Gericht hat sie dafür verurteilt.
Hinweis:
Hier können Sie den Text herunterladen.
Hier können Sie den Original-Text lesen.
Hier finden Sie den Text in lang.
──────────────────
Im deutschen Straf-Gesetz gibt es den Paragrafen 219a.
In diesem Paragrafen steht:
Ärzte dürfen keine Werbung machen
für Schwangerschafts-Abbrüche.
Eine Ärztin hat im Jahr 2017 auf ihrer Internet-Seite
Informationen zu Schwangerschafts-Abbrüchen veröffentlicht.
Ein Gericht hat entschieden,
dass die Ärztin eine Geldstrafe zahlen muss.
Die Ärztin heißt Kristina Hänel.
Die Zeitung taz hat über den Fall Kristina Hänel berichtet.
Die taz hat sogar eine Titelseite dazu gemacht.
Auf der Titelseite sind Fotos von vielen Ärztinnen und Ärzten.
Sie alle stehen auf der Seite von Kristina Hänel.
Die Überschrift lautet:
Wir machen Schwangerschafts-Abbrüche!
Ein paar Ärztinnen und Ärzte von der taz-Titelseite
haben jetzt eine Anzeige bekommen.
Der Grund ist:
Die Ärztinnen und Ärzte unterstützen Kristina Hänel.
Übersetzung: Christine Stöckel und Juliane Fiegler
Prüfung: capito Berlin, Büro für barrierefreie Information
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert