Leichte Sprache | Kurz: Werbung für Schwangerschafts-Abbrüche
Eine Ärztin hat im Internet über Schwangerschafts-Abbrüche informiert. Ein Gericht hat sie dafür verurteilt.
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Im deutschen Straf-Gesetz gibt es den Paragrafen 219a.
In diesem Paragrafen steht:
Ärzte dürfen keine Werbung machen
für Schwangerschafts-Abbrüche.
Eine Ärztin hat im Jahr 2017 auf ihrer Internet-Seite
Informationen zu Schwangerschafts-Abbrüchen veröffentlicht.
Ein Gericht hat entschieden,
dass die Ärztin eine Geldstrafe zahlen muss.
Die Ärztin heißt Kristina Hänel.
Die Zeitung taz hat über den Fall Kristina Hänel berichtet.
Die taz hat sogar eine Titelseite dazu gemacht.
Auf der Titelseite sind Fotos von vielen Ärztinnen und Ärzten.
Sie alle stehen auf der Seite von Kristina Hänel.
Die Überschrift lautet:
Wir machen Schwangerschafts-Abbrüche!
Ein paar Ärztinnen und Ärzte von der taz-Titelseite
haben jetzt eine Anzeige bekommen.
Der Grund ist:
Die Ärztinnen und Ärzte unterstützen Kristina Hänel.
Übersetzung: Christine Stöckel und Juliane Fiegler
Prüfung: capito Berlin, Büro für barrierefreie Information
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