Legalisierung der Abtreibung in Mexiko : Fortschrittlicher als die USA
Mexiko legalisiert Abtreibung und schließt sich damit einem Trend in Lateinamerika an. Doch das neue Recht bleibt fragil.
Foto: Rebecca Blackwell/ap
E in Thema: das Recht auf Abtreibung. Zwei Länder: die USA und Mexiko. Zwei Oberste Gerichte, zwei Urteile – und zwei vollkommen entgegengesetzte Richtungen. Während der dank Donald Trump konservativ besetzte Oberste Gerichtshof in den USA im vergangenen Jahr das seit 1973 bestehende landesweite Recht auf Schwangerschaftsabbruch zurückdrehte, entschied der Oberste Gerichtshof in Mexiko am Mittwoch, es sei verfassungswidrig, Abtreibungen unter Strafe zu stellen. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, 1931 ins mexikanische Strafgesetzbuch geschrieben, stelle eine permanente Verletzung des Rechts „von Frauen und zur Schwangerschaft fähigen Personen“ dar.
Damit ist die Rechtslage im eigentlich deutlich katholischeren und sozialkonservativeren südlichen Nachbarland plötzlich fortschrittlicher und liberaler als in den USA. Zuvor waren in den vergangenen Jahren schon Kolumbien und vor allem Argentinien mit Entkriminalisierungen der Abtreibung vorangegangen.
Sie eint mit Mexiko, dass es starke, hartnäckige und von sehr vielen jungen Frauen geprägte feministische Bewegungen waren, die das Recht erkämpft haben. Allerdings: Die Frauen in den USA haben schmerzhaft erfahren müssen, was es bedeutet, sich auf die Gültigkeit eines Gerichtsurteils zu verlassen und nicht dafür zu sorgen, dass das Recht auch in Gesetzesform gegossen wird.
Der politische Kampf um reproduktive Rechte wird in Mexiko auch mit diesem bahnbrechenden Urteil nicht abgeschlossen sein. Zukünftige konservative Regierungen könnten den Geldhahn für reproduktive Gesundheit drosseln, Mobilisierungen von selbsternannten Lebensschützer*innen, etwa vor Abtreibungskliniken, könnten die Entscheidungsfreiheit junger Frauen über ihren Körper zumindest einschränken. Und einen gesellschaftlichen Konsens über das Recht auf Abtreibung gibt es auch in Mexiko nicht. Da hilft nur weiter mobilisieren – und womöglich erneut vor Gericht ziehen.
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