Lebenslänglich gilt

Bundesgerichtshof lehnt Revision ab: Urteil im Prozess um den Mord von Alexandra Meyer hat Bestand

Ein Jahr nach dem Urteil im Tiefgaragen-Mordprozess hat der Bundesgerichtshof eine Revision jetzt als offensichtlich unbegründet verworfen. Der BGH gab dem Antrag eines wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Studenten nicht statt. Das Bremer Landgericht hatte den 32-jährigen Axel Knape im vergangenen Juli wegen Mordes an der 27-jährigen Alexandra Meyer nach 74 Verhandlungstagen verurteilt.

Der brutale Mord an der Marketing-Assistentin Meyer in der Tiefgarage eines Neubaus am Weidedamm sowie der folgende Prozess hatten in Bremen großes Aufsehen erregt. Auf den Täter war die Polizei nur gestoßen, weil der Mann sich selbst gestellt hatte. Dann allerdings widerrief er sein Geständnis, so dass vor allem Indizien schließlich zur Verurteilung des Täters führten. Der Richter war von Vorsatz ausgegangen. Der Angeklagte habe sado-masochistischisch Phantasien ausgelebt. ede