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Lebenslänglich für Wagner gefordert

■ RAF–Prozeß: Bundesanwaltschaft plädiert im Wiederholungsverfahren gegen Rolf Klemens Wagner

Düsseldorf (ap) - Eine lebenslange Freiheitsstrafe hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag im Wiederholungsverfahren gegen Rolf Klemens Wagner gefordert. Vor dem vierten Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hielt die Bundesanwaltschaft den 42 Jahren alten Wagner des fünffachen Mordes, der Geiselnahme, des erpresserischen Menschenraubes, versuchter Nötigung eines Verfassungsorgans und versuchter räuberischer Erpressung für überführt. Wagner, der sich seit dem 20. November 1986 zum zweiten Mal vor dem Oberlandesgericht zu verantworten hat, wird beschuldigt, 1977 an der Entführung und Ermordung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns–Martin Schleyer beteiligt gewesen zu sein. Zu dem Wiederholungsverfahren vor dem vierten Strafsenat war es gekommen, nachdem der Bundesgerichtshof ein im März 1985 gegen Wagner gefälltes Urteil, in dem er zu zweimal lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt worden war, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen hatte. Die Entscheidung war damit begründet worden, daß sich das Urteil auch auf den heimlichen Mitschnitt eines Gesprächs stützte, der von Sachverständigen zu Stimmvergleichen herangezogen worden war. Die Tonbänder waren in dem neuen Verfahren wiederum in das Verfahren eingeführt worden. Der unter strengen Sicherheitsvorkehrungen im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts auf dem Gelände einer Polizeikaserne stattfindende Prozeß fand meist unter Ausschluß des Angeklagten statt. Wagner hatte den Senat mit Bemerkungen wie „das Verfahren können Sie unter sich ausmachen“ immer wieder zu seinem Ausschluß aufgefordert. Die Bundesanwaltschaft wirft Wagner, der sich selbst nachdrücklich zum „bewaffneten Kampf“ der RAF bekennt, vor, am 5. September 1977 mit dem „Kommando Siegfried Haussner - RAF“ Schleyer entführt und dabei seinen Fahrer und drei Sicherheitsbeamte getötet zu haben.

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