: Lebenskunde von Freidenkern
Der Deutsche Freidenker-Verband, hervorgegangen aus dem Freidenker-Verband der DDR, darf in Berlin Lebenskundeunterricht erteilen. Das Oberverwaltungsgericht entschied gestern in 2. Instanz, die Organisation sei eine Weltanschauungsgemeinschaft und damit den Religionsgesellschaften gleichgestellt. Ihr müsse erlaubt werden, Lebenskundeunterricht anzubieten. Die Senatsschulverwaltung hatte den Antrag mit dem Hinweis abgelehnt, der Verband sei eine Vereinigung zur Durchsetzung der Ziele der SED gewesen. Das Gericht meinte, er fördere eine nichtreligiöse, rational begründete Weltsicht, die sich auf ein Denken frei von Vorurteilen, Dogmen und Tabus stütze (Az.: OVG 7 B 34.93).dpa
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