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Laschet-Affäre in NRWErst Noten, jetzt Bücher

CDU-Landeschef Laschet hat Ärger wegen der kreativen Benotung von Klausuren. Nun ist auch noch das Finanzamt in NRW hinter ihm her.

Was will uns Armin Laschet mit dieser Geste sagen? Foto: dpa

Köln taz | Unterschiedlich langlebige Papiere im Arbeitsalltag machen dem nordrhein-westfälischen CDU-Chef Armin Laschet im Moment das Leben schwer. Während Klausuren „auf dem Postweg“ verschwanden und Notizen dazu anschließend im Müll landeten, macht ihm jetzt eine fünf Jahre alte Spendenquittung zu schaffen, die womöglich nichts in seiner Steuererklärung zu suchen hatte.

Wie Laschet am Mittwoch in einer persönlichen Erklärung einräumte, hatte er den Reinerlös seines Buchs „Die Aufsteigerrepublik“ (2009) zwar komplett gespendet – die Spende allerdings dann steuerlich abgesetzt, ohne den Erlös je als Einkommen angegeben zu haben. Ebenso hatte er 145 Autorenexemplare im Wert von 1.742 Euro vom Verlag erhalten, die er ebenfalls spendete.

Laschet gibt an, seinen Steuerberater damals gebeten zu haben, „diesen Sachverhalt auf eine mögliche steuerliche Relevanz hin zu prüfen“. Nach dessen Einschätzung habe er die Spende zu Recht steuerlich abgesetzt. Ob er die insgesamt 5.742 Euro als Einnahmen hätte versteuern müssen, prüft nun noch mal das Finanzamt Aachen. Laschet selbst sagt, er sei bisher nicht von einer Verpflichtung dazu ausgegangen, weil er „kein Honorar erhalten, die Bücher verschenkt und den Reinerlös gespendet“ habe.

Allerdings hat er etwas verschenkt, was er laut Einkommenssteuer nie besessen hat. Um sein Buch hat es 2010 bereits Wirbel gegeben. Damals wurde bekannt, dass Laschet einen Mitarbeiter aus dem Ministerium angewiesen hatte, für sein Buch zu werben. Laschet war zu dem Zeitpunkt noch Minister für Integration, Generation, Frauen und Familie in NRW. Im Dankeswort auf den hinteren Seiten im Buch tauchen, wie üblich, zahlreiche Personen auf, die beim Buch geholfen haben.

Scheibchenweise Wahrheit

Auffällig dabei ist, wie viele weitere Mitarbeiter seines Ministeriums an dem Buch mitgewirkt hatten, in dessen Autorenzeile nur Laschets Name steht. Der Deutsche Beamtenbund fordert nun eine Prüfung, ob die Anweisungen des damaligen Ministers an seine Mitarbeiter zulässig waren. Vor fünf Jahren verwies Laschet bereits darauf, durch die Spende keinen persönlichen Vorteil vom Buch und der Mitarbeit seiner Bediensteten zu haben. Dazu im Widerspruch steht nun, dass er die „Diensttätigkeit“ privat über die Spendenquittung in seiner Steuererklärung geltend machte.

Mit der Steuerfrage bekommt die negative Aufmerksamkeit um den CDU-Landeschef eine neue Qualität. In den letzten Wochen hatte er sich schon unbeliebt gemacht, als er in der Affäre um verschwundene Klausuren bestenfalls scheibchenweise mit der Wahrheit herausgerückt war. Bei seiner ehrenamtlichen Lehrtätigkeit an der RWTH Aachen waren von ihm bewertete Klausuren „auf dem Postweg“ verschwunden. Auf Grundlage von Notizen, die bis heute niemand gesehen hat, „rekonstruierte“ er die Noten – allerdings sieben mehr, als Klausuren geschrieben wurden.

Der Fall wurde am Mittwoch schon vor dem Wissenschaftsausschuss des Landtags behandelt, Kritik hagelte es auch von der Rot-Grünen Regierung. Nach einem Monat des Herumlavierens hatte Laschet am Dienstag eingeräumt, die Notizen „wie sonst auch“ entsorgt zu haben.

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3 Kommentare

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  • Dran bleiben,taz. Möglicherweise hat Laschet auch mal ein Bobbycar geschenkt bekommen oder hat unentgeldlich bei einem Freund übernachtet. Da muss doch noch mehr zu finden sein.

    • @Walter Sparbier:

      Wieso muss jetzt die taz dranbleiben? Auf besonderen Wunsch der großen Koalition sollen doch die Nachrichtendienste hier verstärkt zur Verbrechensbekämpfung beitragen. Das trifft dann natürlich auch schon mal die, die "gar nichts zu verbergen" haben.

  • So kompliziert ist die Sache gar nicht.

    Im Einkommensteuerrecht gilt das Zuflussprinzip nach §11 EStG. Dort heißt es: "Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind". H11 (EStH) führt dazu aus: "Ein Geldbetrag ist zugeflossen, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ihn erlangt ist."

    Das heißt in diesem Fall, Laschet hätte den Reinerlös gar nicht spenden können, wenn er nicht die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Reinerlös gehabt hätte. Es waren also auf jeden Fall Einnahmen in Höhe des Erlöses anzugeben. Wenn Ihm das selbst auch vermutlich gar nicht bewußt war, so hätte sein Steuerberater es aber schon wissen müssen.