Langzeitstudiengebühren in Leipzig: Der Preis fürs lange Lernen
Wer zu lange studiert, muss jetzt an der Universität Leipzig zusätzlich zahlen. Auch wenn die Uni gar keine Gebühren wollte.
Nötig wurde die Einführung aufgrund des sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, das 2012 von der schwarz-gelben Landesregierung verabschiedet wurde. Dadurch war die Uni zur Umsetzung verpflichtet, obwohl der Akademische Senat Studiengebühren ablehnt. „Wir haben die Frist bis aufs Letzte ausgereizt“, sagt eine Sprecherin der Uni Leipzig.
Auch für ein Zweitstudium werden künftig Gebühren fällig. Diese gelten für Studierende, die bereits ein Studium absolviert haben und einen zweiten Abschluss machen möchten, der nicht auf ihrem Erststudium aufbaut. Ausgenommen sind weiterführende Masterstudiengänge. Die Regelung greift ab dem Sommersemester 2018 und nur, wenn die Gesamtdauer die Regelstudienzeit des ersten Studiengangs um sechs Semester überschreitet.
Ein Zweitstudium ist somit sechs Semester gebührenfrei möglich. Anders als die Gebühr für Langzeitstudierende wird die Höhe der Zweitstudiengebühr nicht vom Gesetz festgelegt, sondern von der Uni. Sie liegt bei 350 Euro pro Semester und orientiert sich an den Beträgen an anderen Hochschulen in Sachsen.
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Was wird aus dem lebenslangen Lernen?
Der Student_innenrat der Universität kritisiert die neuen Gebühren vehement und befürchtet eine Uni der zwei Klassen. „Bildung wird noch stärker mit Geld verknüpft. Nur wer es sich leisten kann, kann länger studieren“, sagt der Referent für Hochschulpolitik des StuRa, Matthias Albers. Dadurch werde die Idee vom lebenslangen Lernen unterbunden. Anders als die Universität erwartet der StuRa, dass die Zahl der Betroffenen in den nächsten Jahren stark ansteigen wird.
Auf Druck der Studierendenvertretung wurde die Einrichtung einer Härtefallkommission beschlossen, die über Gebührenbefreiungen beraten soll – zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen. Die soll allerdings nur bei Zweitstudiengebüren angerufen werden können. Die Hochschulleitung will sich bei einer Novellierung des Hochschulfreiheitsgesetzes für eine Streichung der Studiengebühren einsetzen. Das dürfte frühestens nach der Landtagswahl in zwei Jahren geschehen.
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