Lange Haft für VW-Manager in den USA: Geht das auch in Deutschland?
In den USA wurde der zweite VW-Manager verurteilt. In Deutschland kommt die strafrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals langsamer voran.
![Martin Winterkorn guckt zweifelnd Martin Winterkorn guckt zweifelnd](https://taz.de/picture/2435785/14/19632175.jpeg)
Warum verurteilen die Gerichte in den USA die Manager, in Deutschland nicht? Diese Frage stellt sich bei der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals. Allerdings: So untätig sind auch die deutschen Ermittler in der Diesel-Causa nicht – aber langsamer. In den USA wurde am Mittwochabend (Ortszeit) bereits der zweite VW-Manager verurteilt. In Deutschland gibt es dagegen noch nicht einmal eine Anklage, aber immerhin mehrere Ermittlungsverfahren. Dabei ist die Staatsanwaltschaft Braunschweig für VW zuständig, die Staatsanwaltschaft München II für Audi und die Ermittlungsbehörde in Stuttgart für Porsche.
In Braunschweig wird gegen 39 Beschuldigte wegen Betrugs und strafbarer Werbung in Deutschland und den USA ermittelt. Einer der Beschuldigten ist der Ex-VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn. Es geht um den Verkauf von Dieselfahrzeugen mit dem Motortyp EA189. Und, dass Kunden die Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung verschwiegen wurde. Gegen einzelne Beschuldigte wird auch wegen Marktmanipulation, Urkundenunterdrückung und Steuerstraftaten ermittelt.
In München richtet sich das Ermittlungsverfahren gegen sechs Beschuldigte. Hier wurde zunächst nur wegen Betrugs auf dem US-Markt ermittelt. Inzwischen wird aber auch die Täuschung deutscher Verbraucher geprüft. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft eröffnete als bislang letzte Behörde ein Verfahren – gegen „unbekannte Mitarbeiter“ von Porsche und einer US-Tochter.
Bisher kamen zwei ehemalige Audi-Manager in Untersuchungshaft. Der ehemalige Audi-Motorenentwickler Giovanni P. war der erste. Er soll vor allem an der Täuschung der US-Behörden beteiligt gewesen sein. Mitte November wurde P. entlassen, nachdem er ausgesagt hatte. Auch ein Auslieferungshaftbefehl der USA wurde mit Blick auf die Strafverfolgung in Deutschland abgelehnt.
Es bestehe Vertuschungsgefahr
Seit September ist ehemalige Audi-Manager und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz in Untersuchungshaft. Giovanni P. hatte ihn belastet. Mitte November wies das Landgericht München I seine Haftbeschwerde zurück. Es bestehe Vertuschungsgefahr. Auch das Angebot, 3 Millionen Euro Kaution zu stellen, nutzte nichts. Er sitzt noch immer in Haft.
Mehrere Audi-Motorenentwickler, die entlassen wurden, haben dagegen vor dem Arbeitsgericht Heilbronn geklagt. Mit Ulrich Weiß, Chef der Motorenentwicklung in Neckarsulm, soll es deshalb im September eine außergerichtliche Einigung auf eine millionenschwere Abfindung gegeben haben. Beobachter sehen darin den Versuch, eine öffentliche Verhandlung zu verhindern. Den Käufern von VW- und Audi-Diesel soll keine Munition für zivilrechtliche Klagen gegeben werden.
Auch haben bereits Tausende VW-Käufer gegen VW oder ihre Autohäuser auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufs geklagt. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich.
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