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Landwirt muss Tiere abgeben

Der Veterinärdienst Osnabrück hat einen Rinderbestand aufgelöst – wegen mangelnden Tierschutzes

Das zeugt davon, dass die Missstände gravierend gewesen sein müssen

Jan Peifer, Deutsches Tierschutzbüro

Von Harff-Peter Schönherr

Der Veterinärdienst des Landkreises Osnabrück hat für einen landwirtschaftlichen Betrieb angeordnet, seinen kompletten Tierbestand abzugeben. Der Grund: Die schlechten Haltungsbedingungen. 270 Rinder hielt der Betrieb im niedersächsischen Bad Rothenfelde. Heute sind es null.

In der Vergangenheit habe es dort bereits „mehrere Kontrollen“ durch den Veterinärdienst gegeben, sagt Landkreissprecher Henning Müller-Detert der taz, „bei denen Mängel festgestellt und Anordnungen getroffen wurden“. Die Tierhaltung habe indes fortgesetzt Mängel aufgewiesen. Auf Grund einer „erheblichen Verschlechterung“ habe man die Auflösung der Tierhaltung angeordnet und durchgesetzt.

Rund 600 Tierschutzkontrollen in Nutztierhaltungen im Landkreis Osnabrück erfolgen jährlich. Doch eine Bestandsauflösung ist ein ungewöhnlicher Vorgang. „So was geschieht relativ selten“, sagt Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro in Berlin der taz. „Das zeugt davon, dass die Missstände gravierend gewesen sein müssen.“ Von Peifers Tierrechtsorganisation gehen oft Anzeigen gegen Landwirte aus, oft auf der Grundlage aufwendiger Undercover-Recherchen. Er wünscht sich, dass Veterinärdienste öfter so hart durchgreifen: „Im Sinne der Tiere wäre das wünschenswert.“

Der Landwirt aus Bad Rothenfelde war schon seit Jahren im Visier des Veterinärdienstes. Zur Erstkontrolle hatte die Molkerei des Bauern beigetragen – sie hatte Auffälligkeiten beobachtet. Zudem waren Meldefehler bei der Rinderdatenbank des „Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere“ (HIT) entdeckt worden. Das HIT ist das Zentralregister zur Bestandsaufnahme und Rückverfolgbarkeit für alle Tiere der deutschen Landwirtschaft.

Dem Bad Rothenfelder Landwirt werden Verstöße gegen das Tierschutz- und Tierseuchenrecht zur Last gelegt. Es besteht der Verdacht einer Straftat. Der Fall wird daher aus Osnabrück an die Staatsanwaltschaft Oldenburg abgegeben; sie ist spezialisiert auf Landwirtschaftsstrafsachen.

Den Großteil der Tiere hat ein Viehhändler übernommen, der sie wiederum an andere Bestände abgegeben hat. Der Rest, in erster Linie Kälber, befindet sich noch auf dem Hof, allerdings in der Obhut eines anderen Tierhalters. „Zur Vergewisserung, ob die Tiere nunmehr ordnungsgemäß versorgt werden“, sagt Müller-Detert, „erfolgen seither auch für diese neue Tierhaltung Kontrollen durch den Veterinärdienst.“

Ob der ehemalige Rinderhalter seine Nutztierhaltung auch förmlich aufgibt, durch Rückgabe seiner Registriernummer, ob es zu einem Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbot kommt, ist offen. Zumindest setzte er die Bestandsauflösung selbst um.

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