Landgericht kritsiert Amtsgericht: Journalist rechtswidrig durchsucht
Berliner Landgericht urteilt: Die Wohnung eines Journalist hätte nicht durchsucht werden dürfen. Der gegen ihn erhobene Vorwurf "Nichtanzeigen einer geplanten Straftat" sei nicht begründet.
Die Hausdurchsuchung bei einem Journalisten im Juni war illegal. Zu diesem Urteil ist nun das Landgericht gekommen. Der vom Amtsgericht Tiergarten erlassene Durchsuchungsbeschluss sei rechtwidrig, heißt in dem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil.
Der Journalist T. hatte am 10. Juni eine Demonstration im Rahmen der linken Actionweeks begleitet. Von einem Zivilpolizisten hatte er sich mit den Worten "Das wird eine lange Nacht für euch!" verabschiedet. Am frühen Morgen des 11. Juni waren dann mehrere Autos in Brand gesetzt worden. Noch am selben Tag standen LKA-Beamte mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss vor T.s Tür. Der Vorwurf: "Nichtanzeigen einer geplanten Straftat". Dagegen hatte T.s Anwalt Alain Mundt später Beschwerde eingelegt (taz berichtete). Für die Durchsuchung hätte es Anhaltspunkte geben müssen, die über bloße Vermutungen hinausgehen, urteilt nun das Landgericht. T.s Äußerung sei aber so vage, dass sie allein "keine ausreichende Grundlage für einen Tatverdacht auf vorherige Kenntnis der späteren Brandstiftung" begründe.
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