Landesmindestlohn in Berlin: Mindestlohn steigt, Reichtum auch
Berlin erhöht in den nächsten beiden Jahren den Landesmindestlohn deutlich. Unterdessen hat sich die Zahl der Einkommensmillionäre verdoppelt.
Der Berliner Landesmindestlohn steigt von derzeit 13,69 Euro brutto pro Stunde ab Anfang nächsten Jahres auf 14,84 und zum 1. Januar 2027 auf 15,58 Euro. Das teilte die Senatorin für Arbeit und Soziales, Cansel Kiziltepe (SPD), im Anschluss an die Sitzung des schwarz-roten Senats am Dienstag mit. Der Mindestlohn gilt überall dort, wo das Land Berlin Einfluss auf die Bezahlung hat, bei Beschäftigten in der Verwaltung, bei landeseigenen Unternehmen und bei Organisationen, die Geld vom Land erhalten. Für Beschäftige in der privaten Wirtschaft, die Aufträge des Landes erhalten, gilt der Vergabemindestlohn – zu den gleichen Konditionen.
Entschieden wurde zudem, dass der Landesmindestlohn künftig an die Entwicklung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt wird. Dieser steigt nach einem Beschluss der Bundesregierung zum 1. Januar auf 13,90 Euro die Stunde. Dabei soll gelten, dass der Mindestlohn des Landes jenen des Bundes um maximal 1,50 Euro übersteigen darf.
Den höheren Landesmindestlohn begründete Kiziltepe damit, dass Berlin „teuer“ sei, insbesondere beim Wohnen. Anders als bundesweit werden etwa Nacht- und Sonntagszuschläge nicht auf den Mindestlohn angerechnet. Die Senatorin begründete den Anstieg damit, „für mehr soziale Gerechtigkeit“ sorgen zu wollen.
Vom Landesmindestlohn, der seit 2014 gesetzlich in Kraft ist, sind etwa 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abhängig, etwa 20 Prozent aller Beschäftigten. Bei einer Vollzeitstelle erhalten sie nach Schätzungen derzeit etwa 1.500 bis 1.700 Euro netto im Monat.
20 Prozent sind arm
Viele Berliner:innen verdienen allerdings weniger. Laut des ebenfalls am Dienstag im Senat vorgestellten Berichts zur sozialen Lage der Berliner Bevölkerung sind etwa 20 Prozent der Berliner:innen von Armut gefährdet, verdienen also weniger als 60 Prozent des Medians. Bei Alleinstehenden liegt diese Grenze bei etwa 1.300 Euro nette monatlich. Laut Kiziltepe gibt der Großteil der Armutsgefährdeten mehr als 40 Prozent des Einkommens für die Miete aus.
Beschlossen hat der Senat zudem, die Richtwerte für Mietzahlungen von Sozialleistungsempfänger:innen nicht zu erhöhen, dafür aber die Grenzwerte für Heiz- und Warmwasserkosten anzupassen. Kiziltepe begründete dies damit, dass eine Erhöhung der Regelsätze von Vermieter:innen für Erhöhungen ausgenutzt würden. Wichtiger seien Härtefallregelungen, etwa für ältere Menschen, Alleinerziehende oder Wohnungslose.
Der Bericht, der im ersten Quartal des nächsten Jahres veröffentlicht werden soll, hat erstmals auch den Reichtum der Stadt in den Blick genommen – analog zum bundesweiten Armuts- und Reichtumsbericht. Deutlich dabei wird, wie sehr die Entwicklungen auseinandergehen. So habe sich die Zahl der Spitzenverdiener mit mehr als einer Million Euro Jahresgehalt fast verdoppelt.
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