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Land Hessen muß Geld an Caritas zahlen

Kassel (AP) – Das Land Hessen muß an die Caritas-Verbände der Bistümer Limburg und Mainz mindestens rund drei Millionen Mark für Schwangerschaftsberatungen nachzahlen. Dies geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor. Dieses entschied, ein Bundesland müsse sich an den Kosten der Beratung mindestens zur Hälfte beteiligen. Hessen hatte bislang pro Beratungsfall nur einen Zuschuß von 150 Mark gezahlt. (Az: VHG Kassel 11 UE 315/97 und 11 UE 316/97)

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