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Lärm hat in Hauptstraßen Vorfahrt

■ Verwaltungsgericht: Kein Tempo 30 und LKW-Fahrverbot auf der Schwachhauser Heerstraße

Tempo 30 und ein Fahrverbot für LKWs an der Schwachhauser Heerstraße: Das wird es auch in Zukunft nicht geben. Eine entsprechende Klage einer Anwohnerin hat das Verwaltungsgericht Bremen zurückgewiesen. In der Begründung, die gestern bekannt wurde, erläuterte das Gericht: Bei der Abwägung von Interessen „haben (Verkehrsteilnehmer) bei einer Hauptverkehrs- und Durchgangsstraße wie der Schwachhauser Heerstraße ein entsprechend großes Gewicht“ vor den Interessen der Anwohner.

Ganz glücklich dürfte die beklagte Baubehörde mit der Entscheidung trotzdem nicht sein. Ihr ablehnender Bescheid an die Anwohnerin vom Februar diesen jahres sei „nicht rechtsfehlerfrei“, monieren die Richter. Die Behörde habe in ihrem Bescheid nicht sorgfältig genug die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt, sondern habe das Begehren der Anwohnerin nach Lärmschutz zu pauschal abgewiesen. Wegen der vielen Baustellen an der Schwachhauser Heerstraße konnte die Behörde weder aktuelle Lärmmessungen nachweisen noch aktuelle Zahlen zur Verkehrsdichte. Diese Werte, so ordnete das Gericht an, müssen jetzt so schnell wie möglich ermittelt und der Antrag der Anwohnerin dann vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen erneut beschieden werden.

Rechtlich umstritten war in diesem Verfahren auch, ob für die Beurteilung der Emissionen der Autos die TA-Luft oder die entsprechende EG-Richtlinie als Grundlage dienen könnte. Das Gericht entschied sich für die EG-Richtlinie, weil die TA-Luft nur auf „genehmigungsbedürftige Anlagen“ anzuwenden sei. Weiter meinten die Richter: Das Überschreiten von Lärmwerten sei nicht zwingend ein Grund, Maßnahmen für den Lärmschutz zu ergreifen: Die Lärmwerte dienten lediglich als „Orientierungshilfe“. mad

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