: Lärm darf nicht stören
Polizei: Demo gegen das Bundeswehrgelöbnis muss leise sein und Abstand halten
Die Bundeswehr sorgt vor. Offenbar um Störer möglichst fern zu halten, wurden für das Gelöbnis am Freitag auf dem Bundeswehr-Appellplatz am Reichpietschufer mehr angrenzende Straßen als im Vorjahr reserviert. Die Abschlusskundgebung der geplanten Protestdemonstration des „Büros für antimilitaristische Maßnahmen“ muss daher hinter dem Kulturforum an der Sigismundstraße stattfinden, rund 500 Meter vom Gelöbniplatz entfernt, verfügte die polizeiliche Versammlungsbehörde. Verboten wurden Sirenen und Megafone sowie die „direkte Beschallung des Gelöbnisortes“. Lautsprecher seien nur erlaubt, wenn sie „nicht dem Zwecke der Störung dienen“.
Die Protestgemeinschaft erwägt nun eine Klage gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Auflagen. Die Bundeswehr benötige für das Gelöbnis „nur einen geringen Teil der abgesperrten Straßen“, hieß es aus dem Organisationsbüro. Zudem hätten Verwaltungegerichte in den Vorjahren entschieden, dass den Protestierern eine „Sicht- und Hörachse“ zum Gelöbnis zustehe. Die Auflagen kämen einem Verbot gleich. TST
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