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Länder gegen GrundgesetzänderungSechzehn zu null

Die MinisterpräsidentInnen lehnen die vom Bundestag beschlossen Änderung des Grundgesetzes ab. Damit steht auch der Digitalpakt auf der Kippe.

Harmonie über Parteigrenzen hinweg: Die Grundgesetz-Änderung will niemand Foto: dpa

Der Bundesrat wird der Änderung des Grundgesetzes am 14. Dezember nicht zustimmen. Alle 16 Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz, MPK, in Berlin am Mittwoch einstimmig dagegen ausgesprochen. Damit liegt auch der Digitalpakt, der fünf Milliarden Euro für WLAN, Lernplattformen, Tablets, also für die Digitalisierung der Schulen vorsieht, vorläufig auf Eis.

Bildung ist bislang ausschließlich Ländersache. Doch viele Länder und Kommunen sind knapp bei Kasse. Jahrelang hatte vor allem die SPD für eine Aufhebung des grundgesetzlichen Kooperationsverbots geworben, damit auch der Bund Schulen direkt bezuschussen kann. Nun schien es so weit. An der „Zukunftsaufgabe“ Digitalisierung wollten Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten.

Im Koalitionsvertrag machten Union und SPD eine Änderung des Grundgesetzes zur Voraussetzung für den Digitalpakt. Auf den hatten sich die BildungsministerInnen der Länder und die damalige Bundesbildungsministerin schon vor zwei Jahren verständigt. Im Bundestag stimmten vergangenen Donnerstag die Abgeordneten von Union und SPD zusammen mit Grünen und FDP der Grundgesetzänderung zu.

Doch ein Detail war, so die Ministerpräsidenten, mit ihnen nicht abgesprochen. Im „über Nacht“ (MinisterpräsidentInnen) neu gefassten Artikel 104b steht sinngemäß: Für alle Investitionen des Bundes müssen die Länder künftig den gleichen Betrag obendrauf legen. Für den Digitalpakt gilt das noch nicht – hier müssen die Länder nur einen Eigenanteil von zehn Prozent erbringen. Aber ab 2020 gilt dann: Wir machen halbe-halbe.

Bundestagsabgeordnete zeigen Verständnis

Die LänderchefInnen, egal ob von Grünen, SPD, CDU, CSU oder Linkspartei, sind sich außergewöhnlich einig: So nicht. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen würden damit auf eine ganz neue Art fixiert, meinte der amtierende Vorsitzende der MPK, Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher. Für den SPD-Politiker ist eine solche Grundgesetzänderung ein „Rückschritt“. „Das würde bedeuten, dass finanzschwache Länder, die gefördert werden sollen, nicht mehr mithalten können“, meint Tschentscher.

Bundestagsabgeordnete, die gerade noch für den Passus votierten, wie der SPD-Bildungsexperte Oliver Kaczmarek, zeigen sogar Verständnis: „Es ist legitim, wenn die Länder über die Rahmenbedingungen der Finanzinvestitionen verhandeln wollen.“ Der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski meint dagegen: „Die 50-50-Regelung ist völlig angemessen.“

Er verweist darauf, dass die Länder ab 2020 jedes Jahr um 9,7 Milliarden Euro entlastet würden. „Wir müssen auf jeden Fall am Kriterium der Zusätzlichkeit festhalten.“ Die Länder wollen am 14. Dezember gemeinsam den Vermittlungsausschuss anrufen. Sowohl Bundestag und Bundesrat müssen einem Ergebnis dann noch zustimmen. Für den Digitalpakt heißt es: Er startet jedenfalls nicht zum 1. Januar 2019.

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2 Kommentare

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  • Dreißig Jahre nach Erfindung des Laptop und zwanzig Jahre nach der des Smartphon einen neuen Begriff wie Digitalpakt aus dem Ärmel zu zaubern, der dann in kurzer Zeit zur Worthülse verramscht wird, erinnert mich an die einst so frohen Gemüter der Schildbürger.

    Das Kulturerbejahr der Europäischen Union Sharing Heritage 2018 bietet die Gelegenheit, auch die Bildung als Kulturerbe anzuerkennen.

    Wofür lediglich eine Ergänzung des Artikel 2 des Grundgesetz mit dem Zusatz 2a notwendig ist, in dem "Die Freie Entfaltung der Persönlichkeit" durch den Zusatz der lebensbegleitenden, chancengleichen Förderung aller individuellen, kreativen, schöpferischen Fähigkeiten durch den Bund in humanistisch polytechnischen "Bundes Pionier Schulen" garantiert wird.

    Eine eigentlich leicht zu realisierende christliche und soziale demokratische Maßnahme unserer Regierung, für die die Wertschätzung der Fähigkeiten der nachfolgenden Generationen für unsere Gesellschaft selbstverständlich ist und sich nicht nur im Grundgesetz des Artikel 2a widerspiegelt.

    Die Wertschätzung die wir als Erwachsene unserer auf dem Fundament des Grundgesetz geschaffenen Gesellschaft gegenüber aufbringen, wird doch wohl ganz wesentlich dadurch geprägt, welche Wertschätzung wir selber als Kinder durch eine demokratische Regierung erfahren haben.

    Zu allen Zeiten gab es genau wie heute geistige Pioniere deren denken und handeln durch ein tiefes menschliches Mitgefühl geprägt und durch die Förderung von Mäzenen der Wissenschaft & Forschung uns auf den heutigen Stand der Aufklärung gebracht haben.

    Es gilt die orientierungslosen Zeitgeister der Zerstreuung zu stoppen und den Pioniergeist der um die Erhaltung unseres Planeten ringenden Wissenschaften und Forschungen aus der Flasche zu lassen, in dem wir ganz einfach unsere politischen Vorstellungen von menschlicher Bildung überprüfen und Wissenschaft & Forschung in Echtzeit, den direkten Zugang in unsere Bildungswege ermöglichen.

    Alles nur eine Frage des Willen?

  • Für eine Grundgesetzänderung bestand hier doch auch überhaupt gar kein hinreichender Anlass. Schon komisch, dass die Damen und Herren vom Stamme des Groköchens das dann erst auf Landesebene bemerkt haben. Wissen die in Berlin überhaupt noch, was sie machen und für wen sie den ganzen Zauber veranstalten?