Ladenschluss: Schwerin stärkt Sonntagsruhe
In rund 50 Orten in Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Läden sonntags nicht mehr öffnen: Die Landesregierung hat eine neue Bäderregelung vorgelegt.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt künftig eine neue Bäderregelung. Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) hat ein Papier vorgelegt, das ab August die Ladenöffnung an Sonntagen im Land einschränken wird. Er reagierte damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom April. Das Gericht hatte nach einer Klage der beiden evangelischen Kirchen im Nordosten und der katholischen Erzbistümer Hamburg und Berlin die zuvor geltende Regelung für unzulässig erklärt.
Bislang profitierten 149 Orte und Ortsteile in Mecklenburg-Vorpommern davon, an mehreren Sonntagen im Jahr ihre Läden zu öffnen. Damit sollte, wie es das Wirtschaftsministerium umschreibt, dem "regional typischen touristischen Bedarf" Rechnung getragen werden. In Zukunft genießen dieses Privileg nur noch 96 Orte im Land, mehr als 50 Standorte fallen raus. Nach Angaben des Einzelhandelsverbands Nord zufolge gehören dazu Putbus, Schaprode oder Altefehr auf der Insel Rügen, aber auch die Kleinstadt Neukalen im Landkreis Demmin ist betroffen. "Kleine Orte, die sich gerade erst touristisch entwickeln, werden damit massiv zurückgeworfen", erklärte der Geschäftsführer des Landesverbands, Heinz Kopp, am Freitag.
Touristische oder auch kulturelle Hochburgen wie Schwerin, Rostock, Wismar oder Stralsund bleiben von den Einschränkungen weitgehend verschont: Sie erfüllen bestimmte Anforderungspunkte, die das Wirtschaftsministerium an Ausflugs- oder Erholungsorte stellt. So soll das Erscheinungsbild des Ortes sichtbar vom Tourismus geprägt sein. Außerdem müssen Sehenswürdigkeiten, kulturelle Einrichtungen und eine "erhebliche gewerbliche Bettenkapazität" vorhanden sein.
Bei den Kirchen umstritten war die Bäderregelung im Nordosten, weil sie bundesweit die großzügigsten Regelungen hatte.
Die gesetzlich geschützte Sonntagsruhe sei gefährdet, monierten die beiden evangelischen Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die katholischen Erzbistümer in Hamburg und Berlin - und klagten.
Auch in Schleswig-Holstein gibt es Kritik. Dort will die Nordelbische Kirche die sonntägliche Ladenöffnung kippen: Bischöfin Maria Jepsen befürwortet statt wie bisher 40 verkaufsoffener Sonntage die Hamburger Lösung: maximal vier Sonntage im Jahr.
"Es hätte schlimmer kommen können", bilanziert Kopp die Neuerung. Ideal sei die Regelung aber dennoch nicht. Schließlich sieht der Entwurf von Minister Seidel auch vor, die Öffnungszeiten an den Sonntagen um zwei Stunden zu reduzieren: Ein Verkauf ist nur noch in der Zeit von 13 bis 18 Uhr zulässig. Außerdem ist der sonntägliche Handel lediglich von Ende März bis Ende Oktober erlaubt. Bisher dauerte diese Spanne von Januar bis November.
Auch erlaubt Seidel den Weltkulturerbestädten Wismar und Stralsund bis zu 20 verkaufsoffene Sonntage im Jahr, den Zentren Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg dagegen gerade mal zehn.
Strenger als bisher sollen die Behörden darauf achten, dass nur Waren für den touristischen Bedarf angeboten werden. Das sind Nahrungs- und Genussmittel, aber auch Bücher, Schuhe, Kosmetika und Kunstgegenstände. Baumärkte und Möbelhäuser dagegen bleiben geschlossen.
Heinz Kopp ist erleichtert, dass ein Großteil der Jobs, die von der Sonntagsregelung betroffen sind, bestehen bleibt: Insgesamt hängen nach seinen Angaben an den verkaufsoffenen Sonntagen rund 8.700 Arbeitsplätze im Land.
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