LKA-Panne in Niedersachsen: Fahrlässiger V-Mann-Aktenklau
Vor zwei Jahren ließ sich ein LKA-Beamter Akten stehlen und brachte damit Innenminister Pistorius in Erklärungsnöte. Jetzt wurde die Strafe reduziert.
Der Mann hatte nachmittags seinen Dienst unterbrochen, weil er mit seinem Sohn zu einem Termin in die Kinderklinik musste. Abends wollte er sich aber noch mit einem V-Mann treffen. Die Aktentasche, in der sich außerdem noch eine EC-Karte auf seinen Decknamen, Bargeld, ein Handy und private Dinge befanden, ließ er im Kofferraum zurück. Den Verlust bemerkte und meldete er erst am Abend.
Zu diesem Zeitpunkt waren mit der Karte an einer Tankstelle in der Nähe schon 1.000 Euro abgehoben worden. Der Täter wurde trotz Öffentlichkeitsfahndung mit den Fotos aus der Überwachungskamera des Geldautomaten nie gefasst.
Zur großen Erleichterung des Landeskriminalamts fischte ein Angler drei Tage später die durchwühlte Aktentasche aus einem Teich. Einsätze und Kollegen seien also nicht gefährdet gewesen, schloss man daraus. Der Täter hatte wohl gar nicht begriffen, was er da in den Händen hielt.
Verwaltungsgericht bewertet Fahrlässigkeit ein wenig milder
Ein paar kleinere Ungereimtheiten blieben allerdings: So fanden sich am Kofferraum keine Aufbruchspuren. Unklar blieb auch, woher der Täter die PIN-Nummer der Karte hatte. Auch wenn der betroffene Beamte das Gegenteil beschwor: Sein Dienstherr ging davon aus, dass er grob fahrlässig gehandelt hatte, indem er das Auto nicht abgeschlossen und die PIN-Nummer bei der Karte verwahrt hatte.
Man brummte ihm deshalb eine Disziplinarstrafe auf: Gehaltskürzung um fünf Prozent (204 Euro monatlich) für ein Jahr und drei Jahre Beförderungssperre. Dagegen wehrte sich der Betroffene nun vor Gericht. Und das Verwaltungsgericht Hannover reduzierte die Strafe tatsächlich auf 2.000 Euro Bußgeld und zwei Jahre Beförderungsstopp.
Die Richter der 18. Kammer hielten dem Beamten zugute, sich von Anfang an kooperativ verhalten zu haben. Außerdem seien die Aufbewahrungsvorschriften für die vertraulichen Akten teilweise nicht hinreichend präzise formuliert gewesen. Vor allem sei kein Vorsatz, wohl aber eine grobe Fahrlässigkeit erkennbar.
Wirbel um spärliche Informationen und weitere Pannen
Für politischen Wirbel hatte der Fall damals insbesondere deshalb gesorgt, weil Innenminister Boris Pistorius (SPD) nach Ansicht der Opposition zu lange zögerte, den zuständigen Innenausschuss des Landtags zu informieren. Das tat er erst zwei Monate nach dem Vorfall – und auch nur, weil das Geschehen öffentlich zu werden drohte.
Zudem reiht sich diese Geschichte ein in eine Vielzahl ähnlicher Pannen: Erst ein halbes Jahr zuvor hatte die Verfassungsschutzchefin gehen müssen, weil dort aufgrund einer Panne ein V-Mann enttarnt worden war.
Bei weiterem Nachbohren der Opposition stellte sich außerdem heraus, dass auch in verschiedenen Polizeiinspektionen der Verbleib von Akten und zum Teil sogar Waffen nicht ganz zu klären war – und zwar bis heute nicht. So war zum Beispiel in der Polizeiinspektion Celle eine Maschinenpistole samt Munition abhanden gekommen, wie sich bei einer anlasslosen Stichprobe herausstellte.
Pistorius verteidigte sich damals allerdings damit, dass es hier um Einzelfälle in ganz verschiedenen Behörden ging. In keinem Fall habe es sich dabei um ein strukturelles oder systemisches Versagen gehandelt. Vielmehr sei es immer nur um einzelne Beamte gegangen, die nicht vorschriftsgemäß gehandelt hätten.
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