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Kultur fördern, nicht Vermieter

Die rot-grüne Koalition will das Mietrecht vereinfachen. Doch die Opposition sieht Nachteile für Vermieter. Bei der Förderung der Hauptstadtkultur sind sich alle einig

BERLIN taz ■ Das von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geplante neue Mietrecht ist bei der ersten Lesung im Bundestag von der Opposition gestern scharf kritisiert worden. Sprecher von CDU/CSU und FDP warfen der Regierung vor, in dem Gesetzentwurf würden unausgewogen die Rechte der Mieter gegenüber den Vermietern bevorzugt. Dies werde notwendige Investitionen im Wohnungsbau blockieren und auch mehr Rechtsstreitigkeiten auslösen. Kernpunkte der Reform, die das zersplitterte deutsche Mietrecht modernisieren soll, sind eine Senkung der Obergrenze für zulässige Mieterhöhungen, eine neue Regelung der Kündigungsfristen zugunsten der Mieter sowie ein verbessertes Verfahren zur Ermittlung der Vergleichsmieten. Kritik kam auch vom Deutschen Mieterbund: Die Kündigungsfrist für Mieter müsse generell auf drei Monate verkürzt werden.

Bereits am Donnerstagabend hatte der Bundestag sich in einer einstimmig angenommenen Entschließung zur Förderung der Hauptstadtkultur bekannt und dabei das besondere Interesse des Bundes an der Berliner Kulturlandschaft hervorgehoben. Kulturstaatsminister Michael Naumann (SPD) und Vertreter der Fraktionen unterstrichen dabei deren nationale Bedeutung. Die Lasten dürften nicht allein der Stadt aufgebürdet werden. Nach Ansicht des kulturpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Norbert Lammert, muss der Kulturstaat Deutschland „unter Wahrung der originären Verantwortlichkeit der Länder und ihrer beispielhaften Vielfalt“ besonders in Berlin erkennbar sein.

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