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Kürzer in den Knast

■ Verfassungsgericht legt Streit unter Hamburger Richtern bei

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Streit unter Hamburgs RichterInnen beendet. Die waren sich uneins, ob es einem zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten angerechnet werden soll, wenn er zuvor wegen eines anderen Deliktes in Untersuchungshaft gesessen hat. Ob die Gefangenen entsprechend kürzer im Gefängnis bleiben mußten, hing in der Vergangenheit davon ab, vor welcher Kammer des Landgerichtes sie landeten.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, daß die Untersuchungshaft angerechnet werden muß, wenn die beiden Strafverfahren in einem Zusammenhang stehen. Anlaß für das Urteil war der Fall des Hamburgers Phil-Mike T. Das Landgericht stellte sein Strafverfahren wegen Dealerei ein, für das er bereits acht Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. Denn die Richter vermuteten, daß T. parallel wegen Hehlerei verurteilt werden würde. Als er dafür tatsächlich vier Jahre und neun Monate Gefängnis bekam, weigerte sich das Gericht, die Untersuchungshaft anzurechnen – weil Phil-Mike T. diese für eine andere Sache abgesessen habe.

Das Landgericht hätte beide Prozesse auch zusammen verhandeln können, erklärt Rechtsanwalt Hans-Gerd Heidel. Daß es das nicht tat, sei Zufall und dürfe für seinen Mandanten keine Nachteile mit sich bringen. Dieser Argumentation schloß sich das Bundesverfassungsgericht an. Elke Spanner

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