Kritik an online-Händler reißt nicht ab: Kartellamt verdächtigt Amazon
Schlechte Nachrichten für den Onlinehändler: Der US-Konzern steht wegen möglicher Verletzung des Kartellverbots unter Beobachtung.
DÜSSELDORF rtr/dpa | Das Bundeskartellamt nimmt den Onlinehändler Amazon unter die Lupe. Die Wettbewerbshüter verdächtigen den US-Konzern, den Wettbewerb zwischen verschiedenen Handelsforen im Internet zu beschränken. Dabei geht es um den Amazon Marketplace, über den Händler ihre Waren anbieten können, wie die Bonner Behörde am Mittwoch mitteilte.
Im Zentrum der Untersuchung steht eine „Preisparitätsklausel“. Diese untersagt Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezieht sich sowohl auf andere Internetmarktplätze wie etwa eBay als auch auf die eigenen Onlineshops der Händler. Die Klausel „kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Dies sei vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internetmarktplätzen beschränkt wird. Das Kartellamt will nun rund 2.400 Händler befragen, die Waren bei Amazon anbieten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann die Behörde Amazon zwingen, künftig auf die Preisparitätsklausel zu verzichten. Von Amazon war zunächst keine Stellungnahme dazu zu erhalten.
In der vergangenen Woche war der Konzern wegen des Umgangs mit Leiharbeitern in die Kritik geraten. Inzwischen kündigte der Internetversandhändler dem umstrittenen Sicherheitsdienst H.E.S.S., der nach einem Medienbericht Leiharbeiter bespitzelt hatte und zudem im Verdacht steht, Kontakte in die Neonaziszene zu haben. Auch einen zweiten Dienstleister feuerte Amazon.
Unterdessen haben zwei kleine Buchverlage die Geschäftsbeziehung mit Amazon gekündigt. Der Kunst- und Literaturverlag Ch. Schroer in Lindlar bei Köln und der Mainzer VAT Verlag beendeten ihre Kooperationsverträge mit dem Internetversandhändler. Grund seien „katastrophal schlechte Konditionen“, die Amazon Kleinverlegern gewähre, schrieb der Verleger Thiele in einem Kündigungsbrief.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja