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Kritik am Urteil zur Sicherungsverwahrung"Freiheitsrecht des Täters gestärkt"

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherheitsverwahrung in einem weitreichenden Urteil gekippt. Was nun eine Menge Arbeit und Kosten verursacht, provoziert Kritik.

Sieht eine Menge Probleme nach dem Urteil: Wolfgang Bosbach (CDU). Bild: imago/Reiner Zensen

BERLIN dpa | Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat das weitreichende Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung als "problematisch" kritisiert. Er sagte dem Hamburger Abendblatt: "Es bedeutet ja nicht nur viel Arbeit für den Gesetzgeber, der das gesamte Regelwerk überarbeiten muss, sondern vor allem eine enorme Belastung für die Polizeibehörden."

Die Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines einzigen freigelassenen, aber weiterhin gefährlichen Straftäters benötige 20 bis 25 Polizeibeamte, betonte Bosbach. "Auch auf die Gerichte und Gutachter wird viel Arbeit zukommen", sagte der CDU-Politiker. Sie müssten künftig in jedem Einzelfall noch mal prüfen, ob ein Straftäter nur weiterhin gefährlich oder - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - hochgefährlich und psychisch gestört ist. "Wie man diese Unterscheidung künftig ziehen soll, ist mir unklar", sagte Bosbach.

Die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter muss nach Karlsruher Vorgaben völlig neu geregelt werden. Das Verfassungsgericht erklärte am Mittwoch sämtliche Regelungen über die gerade erst reformierte Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Damit kommen die Verbrecher nicht sofort frei. Für die Neuregelung setzten die Richter dem Gesetzgeber eine Frist von zwei Jahren. Solange dürfen gefährliche Gewalt- und Sexualtäter nach Verbüßung ihrer Strafe unter strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben.

26 Beamte nötig, um einen Schwerstkriminellen zu bewachen

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, befürchtet eine weitere Verschärfung des Personalproblems wegen des Verfassungsgerichtsurteils. Er sagte am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk (Bayern2), erfahrungsgemäß seien 24 bis 26 Beamten nötig, um einen entlassenen Schwerstkriminellen rund um die Uhr zu bewachen. Ihm lägen Studien vor, in denen die Kosten dafür pro Monat auf eine Million Euro geschätzt würden.

"Die Belastbarkeit der deutschen Polizei ist längst an ihre Grenze geraten", so Witthaut. "Dies ist eine weitere zusätzliche Belastung, die uns noch mal ganz massiv fordern wird." Er mahnte eine länderübergreifende Anstrengung an, um passende Unterbringungs- und Therapieeinrichtungen für die betroffenen Personen zu schaffen - "wo man dann diese Leute auch behandeln kann, wo man sie auch betreuen kann, und wo man sie dann natürlich auch vor sich selbst schützen kann, aber auch (... die Bevölkerung davor schützen kann".

Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte das Karlsruher Urteil, da es Freiheitsrechte des Täters vor den Schutz der Bevölkerung stelle. "Ich bin enttäuscht", sagte die Politikerin der Augsburger Allgemeinen. "Das ist schon eine deutliche Änderung in der Rechtsprechung." Das Verfassungsgericht habe bisher den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Priorität gegeben, "jetzt stärkt es das Freiheitsrecht des Täters".

Merk forderte mit Blick auf die notwendige Gesetzesnovelle Mitspracherecht der Länder: "Die Neuregelung im Bundesgesetz sollte jedoch im Benehmen mit den Bundesländern erfolgen."

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3 Kommentare

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  • N
    nina

    Dass die Freiheitsrechte des Täters gestärkt werden ist plumpe Polemik, denn die Täter haben ja ihre Strafe schon abgesessen, wenn es zur Sicherungsverwahrung kommt. Es geht um die Freiheitsrechte eventueller zukünftiger Täter. Dass jemand ein solcher sein wird, ist eine Vorhersage und sollte deshalb entsprechend vorsichtig betrachtet werden. Oder kann Frau Merk hundertprozentig richtige Vorhersagen machen.

  • R
    Richterlich

    Das versteht doch kein Mensch mehr! Was passiert gerade in Deutschland? - Wir trauern einem Massenmoerder der unseren Tod gefordert hat hinterher, wir lassen Totschlaeger aus der U-Bahn frei herumlaufen und jetzt entlassen wir auch noch Schwerverbrecher aus dem Gefaengnis! - Was soll das?

  • G
    gundi

    Das Verfassungsgericht hat die Rechtsprechung nicht zwingend geändert, vielmehr schützt es das Individuum vor mangelhaften Gesetzen und verlangt vom Gesetzgeber qualitativ hochwetige und praktikabel umzusetzende Gesetze. Bosbach und Merk reagieren ertappt und populistisch.