Kritik am BKA-Gesetz: Neue Klage gegen Onlineschnüffelei
Der frühere Innenminister Baum will erneut gegen Onlinedurchsuchungen klagen: Nach seinem Prozess gegen NRW-Trojaner will er in Karlsruhe nun gegen den Passus im neuen BKA-Gesetz klagen.
BERLIN ap Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) will erneut gegen die geplante Onlinedurchsuchung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. "Unsere Bedenken sind nicht ausgeräumt", sagte Baum am Donnerstag.
Die Koalition hatte sich am Dienstag auf einen Entwurf für das BKA-Gesetz verständigt, der nächste Woche vom Bundestag verabschiedet werden und noch vor Jahresende in Kraft treten soll. Danach dürfen Ermittler bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten mit Genehmigung eines Richters heimlich in einen Computer eindringen. In dringenden Fällen soll der BKA-Präsident Beweise auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis sichern dürfen. Auf Dringen der SPD soll die Regelung bis 2020 befristet werden.
Baum hatte bereits zuvor erfolgreich gegen die Online-Durchsuchung in einem nordrhein-westfälischen Landesgesetz geklagt. In dem Urteil dazu hatten die Karlsruher Richter im Februar enge Grenzen auch für eine bundesweite Regelung aufgezeigt.
"Das Urteil ist nicht befriedigend umgesetzt", sagte Baum. Der Jurist hält den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung und den Schutz von Berufsgeheimnisträgern durch die geplanten Regeln für beeinträchtigt.
Leser*innenkommentare
Ullrich F.J. Mies
Gast
Im Falle "schwerster Kriminalität" sei die online-Ausforschung gerechtfertigt.
Nun gut: Dann mal los, die Jungs und Mädels vom BKA, durchforscht die Regierungscomputer auf das kriminelle Nest, das die Finanzkatastrophe in Deutschland durch die Deregulierung der Finanzmärkte befördert hat.
Huhu, Frau Harms, hören Sie mich, auch für Sie gibt es sinnvolle Arbeit: Schwerste Regierungskriminalität untersuchen und Anklage erheben!