Krise in Sri Lanka: Colombo erfüllt Bedingungen des IWF
Sri Lanka legt einen Umschuldungsplan zur Bewältigung der Wirtschaftskrise vor. Der Inselstaat beugt sich dabei den Bedingungen des Weltwährungsfonds.
Foto: Kim Kyung-Hoon/reuters
afp | Der hochverschuldete Inselstaat Sri Lanka hat einen weitreichenden Umschuldungsplan vorgelegt, der nach den schweren wirtschaftlichen und politischen Krisen mehr Stabilität bringen soll. Der Umschuldungsplan ist eine der Bedingungen für Hilfsgelder des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von 2,9 Milliarden Dollar (knapp 2,66 Milliarden Euro), die für die Erholung der Wirtschaft des Landes von großer Bedeutung sind. Präsentiert wurde der Plan am Donnerstag von der sri-lankischen Zentralbank.
Er sieht einen Schuldenschnitt von 30 Prozent auf Dollar-Anleihen vor, einschließlich internationaler Staatsanleihen. Inhaber von Staatsanleihen hätten demnach die Option, eine 30-prozentige Reduzierung ihres Kapitals zu akzeptieren und ihr restliches Geld im Gegenzug innerhalb von sechs Jahren zu einem Zinssatz von vier Prozent zurückzubekommen. Die gleichen Bedingungen wurden sri-lankischen Staatsangehörigen angeboten, die Dollaranleihen besitzen.
Sri Lanka leidet unter seiner schwersten Wirtschaftskrise seit der Unabhängigkeit von Großbritannien im Jahr 1948. Im April vergangenen Jahres konnte der Inselstaat seine Auslandsschulden in Höhe von 46 Milliarden Dollar nicht mehr begleichen und selbst so wichtige Importe wie Lebensmittel, Kraftstoff und Medizin nicht mehr bezahlen. Daraufhin protestierte die Bevölkerung gegen den damaligen Präsidenten Gotabaya Rajapaksa, den viele für die Krise verantwortlich machten.
Im Juli 2022 eskalierten die Proteste, Rajapaksa wurde zum Rücktritt gezwungen und flüchtete aus dem Land. Ranil Wickremesinghe wurde zum neuen Präsidenten gewählt. Das Land bat den Internationalen Währungsfonds (IWF) um Hilfe. Dieser stellte dann Finanzhilfen in Aussicht, knüpfte sie aber unter anderem daran, dass sich das Land mit seinen Gläubigern auf Umschuldungen einigt.
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