Kriminalität: Tatverdächtiger polizeibekannt

SenatorInnen wollen Tötung eines 19-Jährigen am Jungfernstieg gemeinsam aufarbeiten. Der mutmaßliche Täter war in einem Projekt für Intensivstraftäter.

Nach der Tötung eines 19-Jährigen: Zeichen der Anteilnahme am Tatort. Bild: dpa

Nach der Tötung eines 19-Jährigen am Jungfernstieg haben vier SenatorInnen angekündigt, das Geschehen gemeinsam aufzuarbeiten. Der 16-jährige Elias A. hatte am Freitag mit einer Gruppe Jugendlicher aus einem nichtigen Grund heraus Streit mit Mel C. begonnen. Gestern gestand er, C. durch einen Messerstich getötet zu haben. Die Ressorts Justiz, Inneres, Bildung und Familie wollen nun "die individuellen, familiären und strafrechtlichen Vorgeschichten der Jugendlichen sowie die staatlichen Maßnahmen" analysieren.

Elias A. war seit Januar dieses Jahres im Programm "Protäkt", das auf jugendliche Intensivstraftäter abzielt und noch unter dem früheren Justizsenator Lüdemann (CDU) 2007 eingerichtet worden ist. Anlass dazu, so die Sprecherin der Justizbehörde, Pia Kohorst, seien zwei Anklagen gegen A. wegen Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung gewesen. Über die Aufnahme in das "Protäkt"-Programm entscheiden Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt gemeinsam. Ab dann ist ein Mitarbeiter bei Staatsanwaltschaft und Polizei kontinuierlich für die Jugendlichen zuständig, derzeit sind es insgesamt 111.

Ein wesentliches Ziel des Programms ist die oft geforderte Beschleunigung der Verfahren: Im Fall von Elias A. ist dies nur begrenzt geglückt. Zwar erhob die Staatsanwaltschaft jeweils knapp drei Wochen nach der Tat Anklage, doch die Hauptverhandlung, in der beide Verfahren zusammengelegt sind, hat bislang noch nicht stattgefunden.

Das liegt laut Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn daran, dass Elias A. erst nach der Anklageerhebung in das Protäkt-Programm aufgenommen wurde. Zudem sei das Verfahren gegen den 16-Jährigen "sehr umfangreich", weil fünf Verteidiger für fünf Beschuldigte Akteneinsicht gefordert hätten. Ursprünglich hätte in diesen Tagen ein Termin für die Hauptverhandlung gefunden werden sollen. Elias A. sei bei Anklageerhebung nicht vorbestraft gewesen. Den Tatvorwurf gegen A., ein so genanntes Abziehdelikt, nehme man ernst, solche Fälle würden jedoch "tagtäglich beim Jugendgericht verhandelt".

Ob Elias A. im Programm "Prijus" war, das durch die Ansprache durch Staatsanwälte verhindern soll, dass Schwellentäter zu Intensivtätern werden, war am Dienstag noch unklar. A. war der Polizei bereits als 10-Jähriger aufgefallen, konnte jedoch bis zum Alter von 14 Jahren als Strafunmündiger nicht gerichtlich belangt werden. Danach hat die Staatsanwaltschaft in zwei Fällen mangels Tatnachweis keine Anklage erhoben. Ein Verfahren wegen Körperverletzung hat das Amtsgericht Hamburg im Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil sich die Anklage nur zu geringen Teilen bestätigen ließ. Derzufolge hatte Elias A. eine Aufsichtsperson auf dem Schulhof verletzt.

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