: Kriegsdienst als Asylgrund
■ Ein Wehrdienstgegner bittet in Berlin um Asyl, um dem Militärdienst in der Türkei entgehen zu können
Berlin (taz) – Einen ungewöhnlichen Antrag bekam gestern die Berliner Außenstelle des Asylbundesamtes auf den Tisch, und die Sachbearbeiter werden sich schwertun mit ihrer Entscheidung: Weil er als überzeugter Kriegsgegner den Militärdienst in der türkischen Armee ablehnt, bat der 29jährige Mustafa Ünalan um politisches Asyl.
In der Türkei gibt es bis heute kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Sich dem Militärdienst zu entziehen gilt nach wie vor als Tabu, dessen Verletzung mit drastischen Gefängnisstrafen geahndet wird. Mit seinem Antrag, der gestern unter anderem vom Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir und dem Berliner Abgeordneten Riza Baran von den Grünen unterstützt wurde, will Ünalan auch anderen Kriegsgegnern türkischer Abstammung den Weg ins Asyl öffnen.
Ob sein Antrag auf Asyl bewilligt wird und ihn so vor einer Abschiebung in die Türkei schützt, ist allerdings fraglich. Nach gängiger deutscher Rechtsprechung ist Kriegsdienstverweigerung oder Desertion kein Asylgrund.
Im Fall zweier kurdischer Wehrdienstverweigerer, die ähnlich wie Mustafa Ünalan öffentlich gegen den Militärdienst und den Krieg in Kurdistan protestiert hatten, erkannten die Gerichte allerdings sogenannte Nachfluchtgründe an. Wegen ihrer Protestaktionen in Deutschland hätten die jungen Männer in der Türkei empfindliche Haftstrafen zu befürchten, wegen separatistischer Bestrebungen und Wehrkraftzersetzung, im türkischen Strafgesetzbuch „Distanzierung des Volkes vom Militär“ genannt. Andere Gerichte lehnten ähnliche Asylgesuche allerdings ab. Vera Gaserow
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