: Krenz muss in den Knast
Bundesverfassungsgericht schmettert Klage des letzten DDR-Chefs ab
Karlsruhe (taz) – Egon Krenz erhält keinen Haftaufschub. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern sowohl die Verfassungsbeschwerde des letzten DDR-Staatschefs als auch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen seine Inhaftierung abgelehnt.
Im November hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung von Egon Krenz wegen seiner Mitverantwortung für die Mauertoten bestätigt. Gegen die Haftstrafe von sechseinhalb Jahren hatte Krenz sofort Verfassungsbeschwerde eingelegt. Aussicht auf Erfolg hatte diese Beschwerde jedoch nicht. Denn Karlsruhe hatte bereits 1996 die Verurteilung von DDR-Größen wegen der Mauertoten gebilligt. Krenz wollte das Verfassungsgericht dazu bringen, seinen Haftantritt zu verzögern, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über seine Klage entschieden hat. In Straßburg rechnet sich Krenz zwar in der Sache größere Chancen aus, dort hätte er aber keinen einstweiligen Rechtsschutz erhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat Krenz nun einen Strich durch die Rechnung gemacht. Indem die Verfassungsbeschwerde ungewohnt schnell entschieden wurde, war auch Krenz’ Antrag auf eine einstweilige Anordnung erledigt. Noch heute, gab sein Anwalt bekannt, soll Krenz seine Haft antreten. Die Entscheidung in Straßburg wird nicht vor Herbst fallen.
Christian Rath
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