piwik no script img

Kranke zu teuer gebettet

Ein BGH-Urteil untersagt den Kliniken, überhöhte Zuschläge für Ein- und Zweibettzimmer zu kassieren

KARLSRUHE dpa ■ Kliniken dürfen künftig nicht mehr so drastische Zuschläge für Ein- und Zweibettzimmer kassieren wie bisher. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in einem Urteil entschieden. Wegen eines mangelnden Preis-Leistungs-Verhältnisses hatte der Verband der privaten Krankenversicherungen geklagt. Insgesamt haben nach seinen Angaben rund elf Millionen Versicherte Anspruch auf Ein- und Zweibettzimmer als Wahlleistung. Im Ausgangsfall überstiegen die Zuschläge in sechs Klinken des Landkreis Hannover den Basispflegesatz von rund 135 Mark um mehr als das Dreifache bei Einbettzimmern und um mehr als das Fünffache bei Zweibettzimmern.

Nach dem Urteil dürfen die Zuschlägehöchstens 80 Prozent (Einbett) und 30 Prozent (Zweibett) des Basispflegesatzes betragen. Dies hat das Landgericht Hannover, dessen anders lautendes Urteil vom März 1999 aufgehoben wurde, nun in einem neuen Verfahren zu prüfen. (Az: III ZR 158/99 vom 4. 8. 2000)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen