Krach in der Koalition: Mindestlohn light umstritten
FDP und Gewerkschaften sind aus verschiedenen Gründen gegen die Mindestlohnidee der CDU. Das ruft wiederum die Opposition auf den Plan. Die Debatte wird hitzig.
BERLIN taz/afp/dpa | Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will den Widerstand des Koalitionspartners FDP gegen ihr Mindestlohn-Modell überwinden.
„Mein Ziel ist es, dass wir es in dieser Legislaturperiode durchsetzen“, sagte die Ministerin am Donnerstag dem „ARD-Morgenmagazin“. In den Landesverbänden der FDP würden ganz ähnliche Modelle unterstützt, etwa in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.
FDP-Generalsekretär Patrick Döring und mehrere liberale Bundestagsabgeordnete hatten das Mindestlohn-Modell zuvor zurückgewiesen. Das Modell sieht vor, dass eine aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern bestehende Kommission über die Höhe der Lohnuntergrenze für Bereiche ohne Tarifverträge entscheidet.
FDP bleibt stur
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, hatte im Deutschlandfunk erklärt, ein gesetzlicher Mindestlohn sei im Koalitonsvertrag „klipp und klar“ ausgeschlossen.
Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, sagte, die Tarifpartner dürften nicht als Feigenblatt missbraucht werden, um die Tatenlosigkeit der Regierung zu kaschieren. Die Erstfestlegung für einen gesetzlichen Mindestlohn müsse politisch erfolgen, bevor eine Kommission überhaupt tätig werden könne. Sommer forderte erneut einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde.
„Das hilft der Friseurin in Sachsen wenig.“
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, erklärte, statt einer wirksamen Lohnuntergrenze sei der Unionsvorschlag ein „Mindestlohn light“, denn die Union wolle den Kommissionsauftrag auf tariffreie Branchen beschränken. „Das hilft der Friseurin in Sachsen wenig.“
Die Union wolle nicht offensiv gegen Tarif-Niedriglöhne vorgehen. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD, Anette Kramme, rügte, dass Schlichter für die Kommission im Losverfahren gewählt werden sollten. Dies bewirke „unakzeptable Zufälligkeiten“.
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