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Kosten für SchwangerschaftsabbrücheIn Zukunft auf Vertrauensbasis

Kosten für Schwangerschaftsabbrüche können übernommen werden, aber in Bremen ist das ein kompliziertes Verfahren. Jetzt soll es leichter werden.

Vorbereitung für einen Schwangerschaftsabbruch: In Bremen soll die Kostenübernahme nun leichter werden Foto: Uwe Anspach/dpa

Die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche ist in Bremen bisher offenbar komplizierter als in vielen anderen Bundesländern. Wer wenig verdient und sich einen Abbruch vom Land bezahlen lassen möchte, muss bei der Krankenkasse einen Antrag stellen – und mit Dokumenten nachweisen, dass man unterhalb der Einkommensgrenzen liegt und tatsächlich in Bremen lebt. Meldebestätigung, Kontoauszüge, Einkommensbestätigung: Was konkret gefordert wird, variiert von Kasse zu Kasse.

Die Regierungsfraktionen möchten das nun ändern – ein Antrag, der von der Fraktion Die Linke initiiert wurde, wird diesen Donnerstag in die Bürgerschaft eingebracht. In Zukunft soll die Antragstellung wie andernorts auf Vertrauensbasis funktionieren.

Schwangerschaftsabbrüche sind zeitlich sensibel: Im Normalfall sind sie nur 14 Wochen lang straffrei möglich. Bis dahin braucht es die Bestätigung über eine Schwangerenkonfliktsberatung, es braucht Ärzt*innen, die sich bereit erklären, den Abbruch durchzuführen – und es braucht zwischen gut 200 und 500 Euro: Eine Abtreibung, die nicht medizinisch indiziert ist, wird nicht von der Krankenkasse übernommen.

Faktisch übernehmen in vielen Fällen die Bundesländer die Kosten: Das Schwangerenkonfliktgesetz, ein Bundesgesetz, bestimmt, dass eine Frau Anspruch auf Kostenübernahme hat, wenn „ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat“. Konkret haben derzeit alle Schwangeren Anspruch, die Sozialleistungen beziehen oder weniger als 1.500 Euro netto verdienen; jedes Kind erhöht die Grenze um 356 Euro, Mieten über 440 Euro sind ebenfalls anrechnungsfähig.

Mühselige Verwaltungsvereinbarung

Das Schwangerenkonfliktgesetz ist recht niedrigschwellig formuliert: „Das Verfahren wird auf Wunsch der Frau schriftlich durchgeführt“, heißt es in Paragraf 20. „Tatsachen sind glaubhaft zu machen.“ Vielerorts wird das wohl so interpretiert, dass ein mündlicher Antrag ausreicht: Wer Bedarf anmeldet, dem wird geglaubt. In den meisten Bundesländern reiche eine einfache Selbsterklärung, dass die gemachten Angaben korrekt sind, so die Bremer Linke.

In Bremen hingegen existiert eine Verwaltungsvereinbarung von 2002 zwischen Landesregierung und Krankenkassen. Dort heißt es, dass die Krankenkassen bei der Antragsprüfung grundsätzlich Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder zum Einkommen und Vermögen verlangen müssen. Nur in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt sei das so ähnlich geregelt, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag.

Das ist nicht banal: Besonders für Menschen in prekären Lebenslagen sind schriftliche Nachweise nicht immer greifbar. Wer sich mit Schwarzarbeit über Wasser hält, bekommt keine Lohnabrechnung; auch alle, die bei Partnern von deren Einkommen leben, haben darüber keine Papiere. Und wer beispielsweise unter Depressionen leidet, hat Nachweise vielleicht nie eingeheftet – der Bezug von neuen Dokumenten kostet wertvolle Zeit.

Auch für Geflüchtete, für Uni­ons­bür­ge­r*in­nen oder für Obdachlose wird es kompliziert: Sie haben, so schreibt die Linke in ihrem Antrag, zwar oft „ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen, aber nicht immer die geforderten schriftlichen Nachweise hierfür“. Die Bremer Verwaltungsvereinbarung von 2002 schließt einige Personen sogar explizit vom Kreis der Berechtigten aus: „Ausländische Frauen, die sich ohne Aufenthaltsgestattung, -befugnis oder -erlaubnis (illegal) in Bremen aufhalten“, hätten keinen Anspruch auf die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs, steht dort.

„Das steht im Widerspruch zum Gesetz und muss geändert werden“, hält der Antrag fest. Schließlich ergibt sich der „gewöhnliche Aufenthalt“ nicht aus einem bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status, sondern ist laut gesetzlicher Definition einfach der Ort, an dem jemand „nicht nur vorübergehend verweilt“.

Etwa 1.580 Schwangerschaftsabbrüche von Bre­me­r*in­nen hat es im Jahr 2024 in Bremen gegeben. Wie viele von ihnen Anträge gestellt haben und wie viele Anträge am Ende übernommen wurden, das kann die zuständige Sozialbehörde am Mittwoch bis Redaktionsschluss nicht mehr beantworten. Die angefragten Krankenkassen unterscheiden bei den Zahlen nicht nach Bundesländern der Antragssteller*innen. Allein die AOK Bremen/Bremerhaven spricht aber von 950 bis 1.050 Anträgen im Jahr.

Marina Mohr von der Schwangerenkonfliktberatungsstelle Cara schätzt, dass nur etwa 20 Prozent der bei ihr beratenen Schwangeren klar über den Einkommensgrenzen lägen und von vornherein keine Anträge auf Kostenübernahme stellen. Die allermeisten seien aber antragsberechtigt – das Einkommen von Partnern oder Eltern wird bei den Anträgen nicht abgefragt. Eine Gesetzesänderung begrüßt sie sehr: „Immer ist es am schwersten für die, die sowieso schon am Rande des Existenzminimums leben.“

Auch für die Krankenkasse kann die Verwaltungsvereinbarung zusätzlichen Aufwand bedeuten. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen im Auftrag des Bundeslandes Bremen zu kompliziert“, sagt die Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse, Sabrina Jacob. Bremen solle ein schlankeres Verwaltungsverfahren etablieren, so Jacob weiter – „im Sinne unserer Versicherten“.

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