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„Kosovo-Albaner werden nicht verfolgt“

■ Richter: Kein Anspruch auf Asyl

Mannheim (epd) – Albaner im Kosovo werden nach Auffassung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs als Volksgruppe nicht verfolgt. Flüchtlinge aus diesem von Serben beherrschten Gebiet hätten daher in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl, erklärte das Gericht in einem gestern in Mannheim veröffentlichten Grundsatzurteil. Da auch sonst Abschiebungshindernisse nicht ersichtlich seien, könnten Kosovo-Albaner von den deutschen Behörden in ihre Heimat zurückgeschickt werden (AZ: A 14 S 482/93).

Die Mannheimer Richter wiesen damit das Asylbegehren eines 50jährigen und seiner kroatischen Ehefrau in letzter Instanz ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Flüchtlinge hatten ihre Heimat nach eigenen Angaben verlassen, weil Schikanen seitens der Serben zugenommen hätten und ihr Leben in Gefahr sei. Der Mann war in einem Hotelbetrieb entlassen worden, weil er sich weigerte, eine Loyalitätserklärung gegenüber seinem neu eingesetzten serbischen Chef abzugeben. Die Frau geriet als Gewerkschaftsfunktionärin in Konflikt mit den serbischen Machthabern.

Vom Freiburger Verwaltungsgericht waren die Antragsteller zunächst als asylberechtigt anerkannt worden. Die Richter gingen davon aus, daß Albaner im Kosovo „einer politischen Verfolgung in Form der Gruppenverfolgung“ ausgesetzt seien, weil der serbische Staat „mit den Mitteln umfassender, massiver und menschenrechtswidriger Repression“ das Ziel habe, die Albaner aus dem Kosovo zu vertreiben.

Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hob dieses Urteil jetzt auf. In der Urteilsbegründung heißt es, daß es in der serbischen Provinz wohl eine politische Verfolgung albanischer Nationalisten gebe, daß diese sich aber vor allem gegen die Unabhängigkeitsbestrebungen der Kosovo-Albaner richte. Es würden aber nicht alle albanischen Volkszugehörigen verfolgt, so zum Beispiel Kosovo-Albaner, die der serbischen Politik zustimmten.

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