Korruption bei Siemens: Schwarze Kassen sind Untreue
Ein neues Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs erleichtert es, Korruption in Unternehmen zu bekämpfen. Damit steht fest: Siemens-Manager machte sich strafbar.
KARLSRUHE taz Wer in einem Unternehmen schwarze Kassen unterhält, macht sich wegen Untreue strafbar. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil gegen zwei Siemens-Manager. Das Urteil erleichtert die Bekämpfung von Korruption.
Andreas K. hatte als Finanzchef der Siemens-Kraftwerksparte im Jahr 2000 erstmals Aufträge für Siemens in Italien an Land gezogen. Dabei bestach er zwei Manager des Stromkonzerns Enel mit knapp 6 Millionen Euro. Siemens bekam daraufhin den Auftrag, Gasturbinen für Kraftwerke im Wert von 338 Millionen Euro zu liefern, und machte dabei 103 Millionen Euro Gewinn. Das Bestechungsgeld stammte aus schwarzen Kassen, die nicht in der offiziellen Buchhaltung auftauchten.
K. war vom Landgericht Darmstadt vor einem Jahr wegen Untreue und Bestechung im Geschäftsverkehr zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Doch K. verlangte vor dem BGH einen Freispruch. Er habe nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet, sondern mit den Bestechungsgeldern versucht, den Profit von Siemens zu mehren - was ihm auch gelungen sei. Die Unternehmensvorschriften, wonach Korruption verboten ist, seien nur "Fassade" gewesen.
Dieser Argumentation schob der BGH nun einen Riegel vor. Schon die Einrichtung und Aufrechterhaltung schwarzer Kassen sei eine Straftat. Bei dieser Untreue wurden die Siemens-Aktionäre geschädigt, weil sie nichts von dem Geld wussten, das ihnen gehört. Auf spätere Gewinne komme es nicht an.
Das Urteil kommt nicht überraschend. Ähnlich hatte der BGH über schwarze Kassen in Behörden und Parteien geurteilt, etwa im Fall des ehemaligen hessischen CDU-Landesvorsitzenden Manfred Kanther. Diese Rechtsprechung übertrugen die Richter nun aber auf Unternehmen. Damit wird auch die Aufklärung des ab Ende 2006 bekanntgewordenen Siemens-Bestechungsskandals erleichtert, bei dem es um Zahlungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro geht.
K. erzielte gestern allerdings einen Teilerfolg, weil der BGH die Verurteilung wegen Korruption im Geschäftsverkehr aufhob. Bestechung im Ausland sei erst seit 2002 eindeutig strafbar, so der BGH. K. bekommt deshalb einen neuen Prozess vor dem Landgericht Darmstadt.
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