Kontrolle der Geheimdienste: Überwacher besser überwacht
Der Bundestag kann BND und Verfassungsschutz von nun an effizienter kontrollieren. Unangemeldete Besuche und Akteneinsicht sind möglich, dürfen aber nicht stören.
FREIBURG taz | Der Bundestag hat am Freitag die Kontrolle der Geheimdienste verstärkt, will ihnen dabei aber nicht wehtun. Die stärkere Kontrolle solle nämlich vor allem die Legitimation der Dienste stärken, sagte der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl und versprach: "Wir werden niemals die wichtige Arbeit der Nachrichtendienste stören." Die Reform wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP angenommen.
Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst werden wie bisher durch einen speziellen Ausschuss des Parlaments kontrolliert. Dieses Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), dem neun Abgeordnete angehören, bekommt künftig aber deutlich mehr Rechte. So kann es unangemeldet die Dienste besuchen und jederzeit Akten anfordern.
Geheimdienstmitarbeiter können sich direkt an das PKG wenden und müssen dabei nicht den Dienstweg gehen. Endlich dürfen sich die PKG-Abgeordneten beim Aktenstudium auch durch Mitarbeiter unterstützen lassen.
Im Vorfeld der Reform hatte sich die Bundesregierung besorgt gezeigt, dass die Funktionsfähigkeit der Dienste gefährdet werden könnte. Doch die Koalitionsabgeordneten gaben nicht nach.
"Das Parlament muss mit der Regierung auf Augenhöhe reden können", betonte SPD-Mann Thomas Oppermann. Auch er versuchte, die Regierung zu beruhigen. Es gehe nicht um eine "Dauerskandalisierung der verdammt schwierigen und oft gefährlichen Arbeit der Geheimdienste".
Tatsächlich ist wie bisher keine laufende Kontrolle von Geheimdienstaktivitäten geplant. "Wir kontrollieren nur nachträglich", betonte Uhl. Akzeptiert werde auch, so Uhl, dass Informationen, die von ausländischen Diensten stammen, den Kontrolleuren vorenthalten werden können: "Der vertrauensvolle Austausch der Dienste muss möglich bleiben."
Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz. Wolfgang Neskovic (Linke) kritisierte, dass die Kontrollaktivitäten in der PKG weiter mit Mehrheit beschlossen werden: "Wenn ein Mitglied der Opposition Akten einsehen will, muss er erst mal die Regierungsfraktionen um Erlaubnis fragen."
Christian Ströbele (Grüne) kritisierte, die Reform werde nichts daran ändern, dass die meisten Skandale auch weiterhin durch die Presse aufgedeckt werden, weil es keine strenge Informationspflicht der Regierung gebe.
Kurz vor Beschlussfassung wurde der Gesetzentwurf noch in wichtigen Punkten verändert. So müssen Informanten aus den Diensten, wenn sie sich an das PKG wenden, zeitgleich auch die Leitung ihres jeweiligen Dienstes informieren.
Akteneinsicht bekommen nur Fraktionsmitarbeiter, nicht Mitarbeiter von einzelnen Abgeordneten, weil diese nicht sicherheitsüberprüft sind. FDP-Mann Max Stadler hatte im Gegenzug durchgesetzt, dass die Mitarbeiter in Einzelfällen auch an den PKG-Sitzungen teilnehmen dürfen.
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