: Konsul war SS-Mann
■ US-Dokumente belegen Nazivergangenheit des deutschen Honorarkonsuls in Malaga
Madrid (taz) – Der deutsche Honorarkonsul in Malaga, Hans Hoffmann (81), war Nazi-Spion und Mitglied der „Wehrwölfe“. Er vertritt seit 1961 die Bundesrepublik in Südspanien und steht der dortigen Deutschen Schule vor. Er sei einer „der jüngsten SS-Führer“ gewesen und habe „an Entführungen von deutschen Nazigegnern teilgenommen, um sie nach Deutschland zu deportieren“, heißt es in einem Dokument aus dem Washingtoner National Archiv, das gestern die spanische Tageszeitung El Pais veröffentlichte.
Hoffmann arbeitete während des Zweiten Weltkriegs im Pressebüro der Deutschen Vertretung in Madrid. Im Spanischen Bürgerkrieg gehörte er der deutschen Legion Condor an, die die baskische Stadt Gernika bombardierte. Später zog es ihn an die Ostfront, wo er der spanischen Division Azul als Dolmetscher diente.
Der Bericht der Madrider US- Botschaft vom 10. Februar 1947, der Hoffmann der Mitgliedschaft in der Organisation Wehrwolf beschuldigt, die für das Überleben der NSDAP nach der Niederlage sorgen sollte, beruft sich auf Ernst Arno Kleyenstüber von der NS- Botschaft in Madrid. Der Militärspion hatte im Januar 1946 gegenüber den Alliierten ausgepackt, als er nach Deutschland repatriiert wurde. Hoffmann entging diesem Schicksal. Zwar stand er „als gefährlicher Gestapoagent“ mit weiteren 103 Nazis auf einer Liste der Alliierten an Spaniens Diktator Francisco Franco. Doch dieser kam dem Auslieferungsgesuch nicht nach.
Hoffmann hat seine Nazivergangenheit immer wieder geleugnet. Bundesaußenminister Klaus Kinkel (FDP) bügelte einen Antrag des Bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck, den Konsul zu entlassen, im April 1997 ab. Hoffmann sei einer Prüfung im Berliner Document Center unterzogen worden. Es läge nichts gegen ihn vor.
Wer in Hoffmanns Vergangenheit wühlte, wurde mit Verleumdungsklagen überzogen. So der Münchner Historiker Carlos Collado Seidel, der nachwies, daß sich Hoffmann einer doppelten Identität bedient hatte. Das Frankfurter Amtsgericht weigerte sich im Juli, ein Hauptverfahren zu eröffnen. Als die taz am 2. März dieses Jahres über den Fall berichtete, verlangte Hoffman eine Gegendarstellung. Als sie ihm nicht gewährt wurde, verzichtete er auf juristische Schritte. Reiner Wandler
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