Kompromiss-Gesetz zu Fracking: Hintertür bleibt offen
Über ein Jahr lang lag das Fracking-Gesetz im Bundestag auf Eis. Jetzt sollen Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken möglich sein.
dpa | Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode bleibt in Deutschland tabu. Der Bundestag billigte am Freitag den zuvor ausgehandelten Koalitionskompromiss zu der umstrittenen Erdgas-Fördermethode.
Danach gilt ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird. Zu wissenschaftlichen Zwecken darf es Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden – aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen.
Darin sehen Kritiker eine Hintertür, um diese bei Umweltschützern besonders gefürchtete Fracking-Art doch noch zuzulassen. Linke und Grüne fordern ein komplettes Fracking-Verbot. 2021 soll der Bundestag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das Verbot erneut prüfen. Gegner befürchten unter anderem, dass das Grundwasser belastet wird und es zu Erdbeben kommt.
Das Fracking-Gesetz hatte nach dem Kabinettsbeschluss über ein Jahr lang im Bundestag auf Eis gelegen.
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