Kommentar: Eine Datei gegen Steuersünder
Bei der zentralen Sammlung von Steuerdaten muß klargestellt werden, dass nur die Finanzbehörden Zugriff auf die Angaben haben. Gesetze könnten Mißbrauch verhindern.
E ine neue, einheitliche Steuernummer für alle Bundesbürger und eine zentrale Steuerdatei, in der alle Steuerdaten gespeichert werden? Datenschützer sind alarmiert: Sie fürchten, eine neue Zentraldatei könnte mit immer mehr Daten gefüttert werden, auf die nach und nach weitere Behörden und Firmen zugreifen können.
Tatsächlich wird auf diese Weise zum ersten Mal eine Datei entstehen, in der jeder Deutsche buchstäblich von der Wiege bis zur Bahre (und sogar darüber hinaus) erfasst wird. Und dass Daten, wenn sie erst einmal erfasst sind, immer neue Begehrlichkeiten wecken, kann als erwiesen gelten.
Einige Kritiker schieben das Datenschutzargument allerdings nur vor: Wenn FDP und Wirtschaftsverbände jetzt lautstark den Eingriff in die Freiheitsrechte beklagen, dann meinen sie damit vor allem die "Freiheit" ihrer Klientel, Steuern zu hinterziehen. Als der Datenschutz aufgehoben wurde, um die finanzielle Situation von Hartz-IV- oder Bafög-Empfängern auszuspionieren, war von dieser Seite kein vergleichbarer Aufschrei zu vernehmen. Und auch an den viel umfassenderen Datenbanken, die Unternehmen mit Hilfe von Kundenkarten aufbauen, haben sich diese Kritiker bisher nicht gestört.
Das Ziel der neuen Datensammlung ist ja eigentlich nur zu begrüßen: Der Steuerbetrug, der große Löcher in die öffentlichen Kassen reißt, soll erschwert werden. Ein Abgleich der Steuerdaten zwischen unterschiedlichen Ländern und Kommunen ist dafür unverzichtbar. Entscheidend ist daher weniger, ob die bisher ohnehin erhobenen Daten nun zentral gespeichert werden oder nicht. Sondern vielmehr, was dann mit diesen Daten geschieht. Es muss völlig klar sein, dass nur Finanzbehörden Zugriff auf diese Daten haben. Arbeitgeber beispielsweise dürfen keinesfalls mehr erfahren können als bisher.
Die Regierung erklärt, dass das so geplant ist. Datenschützer und Opposition ziehen diese Erklärung in Zweifel. Dieses Thema muss bei den Beratungen im Bundestag geklärt werden. Um späteren Missbrauch zumindest zu erschweren, sollte eine Ausweitung von Daten und Nutzern im Gesetz ausdrücklich verboten werden.
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