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■ KommentarGegen den Geist der Uni

Was bis gestern noch eine Behauptung vorlauter Studentenvertreter war, kann nun als erwiesen gelten: Der Allgemeine Studentenausschuß, kurz Asta, soll mundtot gemacht werden. Dem Asta ist es bei Verhängung drastischer Ordnungsgelder verboten, seine Meinung zu politischen Themen zu verbreiten.

Man mag dazu stehen, wie man will, daß die Studi-Funktionäre zu allem und jedem mit geharnischten Wortmeldungen an die Öffentlichkeit gehen. Vielleicht täte es ja manchmal gut, wenn sich die Leute aus der Asta-Villa der Zustimmung ihrer Studentenschaft versicherten, bevor sie wieder die Weltrevolution am Kiebitzweg ausrufen. Aber das Urteil, die Einladung zu einer öffentlichen Veranstaltung mit 5.000 Mark zu bestrafen, löst berechtigte Befürchtungen aus: Der Asta soll zum Schweigen gebracht werden. Er soll sich raushalten, wenn der Staat unmenschliche Asylgesetze exekutiert; er darf nicht kommentieren, wenn die Sozialhilfe gekürzt wird, kurz: der Asta soll der Regierung nicht auf die Finger schauen und nicht Alternativen zur Lösung gesellschaftlicher Fragen diskutieren.

Die dritte Gewalt hat mit dem Urteil ihre unabhängige Stellung verlassen. Sie erweist sich als der Erfüllungsgehilfe konservativer bis national gesinnter Prozeßhanseln. Daß die sich aufregen, wenn der Asta sich zum Asylrecht äußert, aber bei Innenminister Kanthers Uni-Auftritt katzbuckeln, darf nicht verwundern. Das Gericht aber hat anderen Maßstäben zu folgen: Es ist nicht Aufgabe von Verwaltungsgerichten zu verhindern, daß an der Universität über Politik räsoniert wird. Denn das richtet sich gegen den Bildungsauftrag der Universität. Christian Füller

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