Kommentar: Beamtenmentalität
■ Bescheid entlarvt Geisteshaltung
Keine noch so umständlich formulierte Anweisung taugt als Entschuldigung für das Verhalten des Amtes für Soziale Dienste. Im Gegenteil. Die falsch interpretierte Formulierung entlarvt sogar, daß hinter der Begründung, ein Togoer dürfe nicht nach Gröpelingen ziehen, weil auf eine gemischte Struktur der Wohnbevölkerung hinzuwirken sei, nichts weiter steckt als blanker Rassismus.
Die Geschichte wirft nämlich ein grelles Licht auf die Geisteshaltung der zuständigen Sachbearbeiter. Sie sitzen an ihren Schreibtischen, lesen die Verwaltungsanweisung, schreiben die Verordnung ab – wie es sich gehört – und verschicken den Bescheid. Sie werden nicht stutzig, sie hinterfragen nicht. Blinder Gehorsam. Und was mit der Formulierung gemeint ist, ist ihnen ebenfalls völlig klar: In einem Stadtteil mit gemischter Wohnbevölkerung dürfen eben nicht zu viele Ausländer leben. So einfach ist das.
Und so einfach war es schon mal in der deutschen Geschichte. Natürlich ist es plump und ungerecht, die Sachbearbeiter des Amtes mit den Nationalsozialisten auf eine Stufe zu stellen. Das ist auch nicht die Idee. Nichtsdestotrotz ruft diese Geschichte die Erinnerung daran wach, daß es nicht zuletzt blinder Gehorsam und grenzenlose Kritiklosigkeit waren, die Hitler den Weg in sein Schreckensregime geebnet haben.
Kerstin Schneider
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