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■ KommentarFragen Sie von Bock! Die Akten sind längst geschreddert

Der Oberstaatsanwalt von Bock und Polach war sicherlich überlastet. Daß er ein unaufgeräumtes Arbeitszimmer mit 180 zum Teil nicht einmal registrierten Akten hinterließ, als er Staatsrat des Innensenators wurde, ist ein Problem aus Gründen, die im Strafverfahren um eine mögliche „Strafvereitelung“nicht relevant sind.

Denn alle Akten, die PolitikerInnen betreffen, landeten auf diesem seinem Schreibtisch. So wie er den CDU-Politiker Pflugradt einfach so angerufen hat, um ihm mitzuteilen, daß es da eine Sache gebe, in dem sein Name vorkomme – ohne Aktenvermerk –, und mit Hinweis auf den Wahlkampf auf eine Hausdurchsuchung verzichtete – ohne Aktenvermerk –, so ist er auch sonst mit den prominenten Fällen umgegangen. Das jedenfalls muß man unterstellen. Die meisten Fälle sind irgendwann mit dem Stempel „Verfahren eingestellt“ordnungsgemäß für die Vernichtung freigegeben worden. Nur wenige lagen zufällig noch da, als von Bock zum Staatsrat wurde. Was bleibt, ist brisantes Wissen in seinem Hinterkopf.

Unabhängig von dem Strafverfahren stellen sich also Fragen: Darf, wenn es denn ein Sonderdezernat „Politiker“gibt, ein Staatsanwalt unkontrolliert allein darüber entscheiden, welche Akten auf dem Tisch liegen und welche darin verschwinden? Darf ein Staatsanwalt, der vollgesogen ist mit strafrechtlich relevantem Wissen über Politiker, selbst in die Politik gehen? Klaus Wolschner

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