Kommentar: Unsaubere Mittel
■ Im Zweifel gegen die Menschenrechte
„Drogendealer werden in Bremen weiter verfolgt“, so trotzig antwortet der Bremer Justizsenator auf die Kritik von Amnesty international an der zwangsweisen Brechmittel-Vergabe. Diese Reaktion ist, mit Verlaub, eine Unverschämtheit.
Amnesty hatte nicht gefordert, auf die Verfolgung der Kleindealer zu verzichten. Anmesty hatte schlicht die Maßstäbe, die an x-beliebige Länder der Dritten Welt angelegt werden, auch an Bremer Zustände angelegt, und die Wahl der Methoden kritisiert. Seit Monaten gibt es ein Oberverwaltungsgerichtsurteil, das die Position von Amnesty unterstützt. Dieses Urteil gilt für Frankfurt, nicht für Bremen. Unser Justizsenator nutzt die unsichere Rechtslage voll aus – im Zweifel gegen die Menschenrechte.
Wobei jeder weiß, daß der Effekt der Zwangskotzerei minimal ist, weil nur kleine Mengen zutage gefördert werden. Hunderten von Kotz-Einsätzen stehen nur ganz wenige Fälle gegenüber, in denen die Beweismittelsicherung straf- und asylrechtliche Folgen hat.
Keine Frage: Mitleid mit den kleinen Drogenhändlern wäre fehl am Platze, verlogen moralisch ist der scheinbar „antirassistische“Hinweis, daß es sich in der Mehrzahl der Dealer um Schwarze handelt. Auch der kleine Drogenhandel auf der Straße muß bekämpft werden – aber dies bitte mit Mitteln, die sauberer sind als der Zweck. Klaus Wolschner
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